Das Wichtigste zum Thema „Bewertung löschen“ in Kürze
Es ist normalerweise nicht möglich, Online-Bewertungen einfach so zu entfernen. Ein Anspruch auf Löschung besteht nur, wenn die Rezension gegen Gesetze oder die Richtlinien des Portalbetreibers bzw. Google verstößt.
Der Ersteller einer Google-Bewertung kann seine Rezension jederzeit löschen. Personen oder Unternehmen, die eine Bewertung erhalten haben, können lediglich rechtswidrige Äußerungen oder Bewertungen löschen lassen, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen. Mehr erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Sie können Ihre selbst verfassten Rezensionen über den Account löschen, über den Sie diese abgegeben haben. Wie das bei Google funktioniert, erfahren Sie hier.
Schlechte Rezensionen löschen: Was sagt der BGH dazu?
Inhaltsverzeichnis
Verbraucher, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen suchen, orientieren sich häufig an Google-Bewertungen und Rezensionen anderer Portal-Betreiber. Diese haben für sie einen ähnlichen Wert wie persönliche Empfehlungen. Schlechte Beurteilungen eines Unternehmens schaden dem Ruf und dem Umsatz, wenn sich die Nutzer aufgrund dessen für einen anderen Anbieter entscheiden.
Trotzdem können die Betroffenen solche Rezensionen nicht selbst löschen. Und sie haben auch keinen Anspruch darauf, dass der jeweilige Portal-Betreiber bzw. Google dies tut, denn:
- Jeder Internetnutzer darf andere Personen oder Unternehmen bewerten, auch ohne deren Einwilligung. Das bekräftigte der BGH in seinem sogenannten „Spickmich“-Urteil (VI ZR 196/18).
- Allerdings betont das höchste Gericht dabei auch, dass für Bewertungen und Meinungsäußerungen, „die sich auf bestimmte oder bestimmbare Betroffene beziehen“, die Regelungen zum Datenschutz gelten.
- Auch negative Rezensionen sind nach dem BGH zulässig, obwohl sie das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und den wirtschaftlichen Wirkungsbereich von Unternehmen beinträchtigen. Dies begründen die Richter mit dem stärker wiegenden Interesse der Öffentlichkeit an Informationen.
Deshalb können Betroffene eine schlechte Bewertung nur dann löschen lassen, wenn diese nicht mehr im Rahmen des Erlaubten liegt. Was jedoch genau zulässig ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wann kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?
Weil die Betroffenen schlechte Beurteilungen nicht selbst entfernen können, bleibt ihnen nur die Möglichkeit, sich an den jeweiligen Portal-Betreiber, z. B. an Google zu wenden.
Sie können eine Rezension löschen lassen, wenn diese gegen geltendes Recht oder gegen die Google-Richtlinien verstößt.
Welche Inhalte hierunter fallen, verdeutlicht die folgende, beispielhafte Übersicht:
Verstöße gegen geltendes Recht:
- Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede
- rassistische oder herabwürdigende Äußerungen und Beschimpfungen
- Rezensionen, die sich auf nachweislich falsche Tatsachen stützen, z. B. die Behauptung, dass das Essen im Restaurant verdorben war
- Volksverhetzung und Hassrede
- Aufruf zu Straftaten, Anstiftung zur Gewalt
- Identitätsdiebstahl (d. h. der Verfasser der Rezension gibt sich als jemand anderes aus)
Verstöße gegen Google-Richtlinien:
- Beleidigungen, (sexuelle) Belästigungen, Mobbing
- Preisgabe persönlicher und vertraulicher Daten im Internet ohne Einwilligung der/des Betroffenen (Doxing)
- illegale bzw. eingeschränkt zulässige Inhalte, einschließlich Verletzungen des Urheberrechts
- Werbung und Spam
- falsche und nicht themenrelevante Inhalte
- fingierte Interaktionen, z. B. Bewertungen über mehrere Konten
Wie kann ich eine Rezension löschen lassen?
Wer ungerechtfertigte oder unangemessene Rezensionen löschen möchte, muss sich hierzu an Google bzw. den jeweiligen Portal-Betreiber wenden. Bei Google funktioniert dies wie folgt:
Über das eigene Google-Konto:
- bei Google My Business anmelden
- aktuellen Standort des Unternehmens öffnen (bei mehreren Standorten)
- im Menü den Punkt „Rezensionen“ anklicken
- Bewertung auswählen und das Dreipunkt-Menü anklicken
- Bewertung „als unangemessen melden“
- Sie werden zu einem Formular weitergeleitet, in dem Sie Ihre Meldung begründen können
Über Google Maps:
- Google Maps öffnen
- Brancheneintrag suchen
- entsprechende Bewertung suchen und die Fahne anklicken
- Bewertung „als unangemessen melden“
- Sie werden zu einem Formular weitergeleitet, in dem Sie Ihre Meldung begründen können
Darüber hinaus stellt Google ein Formular zur Verfügung, über welches Sie unzulässige oder rechtswidrige Rezensionen löschen lassen können. Google reagiert jedoch nur dann, wenn Sie das Formular richtig ausfüllen, signieren und Ihren Löschungsanspruch genau nachweisen.
Die Prüfung dauert gewöhnlich zwei bis vier Wochen – bei eindeutigen Verstößen wie Hassrede entfernt Google den Eintrag innerhalb kürzester Zeit.
Was kann ich tun, wenn sich eine Bewertung nicht löschen lässt? Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem auf das Internetrecht spezialisierten Anwalt beraten und unterstützen. Er hilft Ihnen auch, möglicherweise bestehende Schadensersatzansprüche gegen den Verfasser durchzusetzen.
Reagieren Sie sachlich und offen auf die schlechte Rezension und gehen Sie konstruktiv mit berechtigter Kritik um:
- Fragen Sie beim Verfasser nach, was genau geschehen ist und warum er unzufrieden ist.
- Bieten Sie ihm eine Kontaktaufnahme, z. B. per Telefon oder E-Mail an, um den Sachverhalt zu klären und eine Lösung zu finden.
- Erläutern Sie die bemängelten Sachverhalte, beispielsweise die Höhe des Preises oder Gründe für die Lieferverzögerungen.
Wie kann ich eine von mir über Google abgegebene (positive) Bewertung wieder löschen?
Es ist zwar nicht möglich, fremde Bewertungen zu entfernen, allerdings kann jeder Rezensent seine eigenen Beurteilungen jederzeit wieder löschen. Das funktioniert so:
- Anmeldung in dem Google-Konto, mit welchem die Rezension verfasst wurde
- Auf der linken Seite „Rezensionen“ anklicken
- Bewertung suchen
- Drei Punkte hinter dem Firmennamen anklicken
- Auf „Rezension löschen“ klicken
- Es öffnet sich ein Fenster: „Diese Rezension löschen?“
- Auf „Löschen“ klicken
Mir ist es jetzt zweimal passiert, dass von mir negativ Bewertete nach zig Jahren die Rezensionen haben löschen lassen. Diese Bewertungen waren respektvoll formuliert, und entsprachen den Tatsachen. Im Google-Widerspruch gegen die Löschung soll man dann den genauen Tag und die Uhrzeit des Geschehens angeben und Beweise. Wer kann das nach einigen Jahren denn noch? Zukünftig werde ich direkt in der Rezension das genaue Datum und die Uhrzeit angeben.