Das Wichtigste zum Datenschutz in der Schule
- Für den Schulbetrieb ist die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig. Daher ist der Datenschutz in der Schule von Bedeutung.
- Angaben, die nicht zwingend erforderlich sind, dürfen nur mit einer Einwilligung erhoben werden.
- Bei der Nutzung digitaler Hilfsmittel ist darauf zu achten, dass die Sicherheit der verwendeten Daten gewährleistet ist.
Was gibt es beim Datenschutz in der Schule zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Bei der Anmeldung in einer Schule, aber auch im Schulalltag fallen Daten an. Informationen wie Namen, Adressen, aber auch Schulnoten gehören zur Klasse der sogenannten personenbezogenen Daten. Diese unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen auch in der Schule nur gemäß Datenschutz verwendet werden.
Grundsätzlich besagt der Datenschutz, dass eine Schule diejenigen Daten, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig sind, erheben darf. Dazu können beispielsweise gehören:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
Sollen weitere Angaben abgefragt werden, ist immer eine Einwilligung vonnöten – in der Regel von den Eltern, wenn die Schüler minderjährig sind.
Digitalisierung und die Folgen für den Datenschutz in Schulen
Da das Internet auch vor der Schule nicht Halt macht und inzwischen viele digitale Angebote im Unterricht genutzt werden, ist dies ein immer wichtiger werdender Aspekt für den Datenschutz in der Schule. Mögliche Anwendungen sind zum Beispiel:
- Nutzung von Clouds
- digitales Klassenbuch
- Online-Lernplattformen
Hierbei dürfen in der Regel gemäß dem Datenschutz an Schulen die Daten verarbeitet werden, die erforderlich sind. Bei der Führung eines digitalen Klassenbuchs müssen etwa personenbezogene Daten der Schüler eingetragen werden – dies ist in der Regel zulässig.
Allerdings müssen bei der Verwendung digitaler Hilfsmittel stets Maßnahmen der Datensicherheit ergriffen werden. Um den Datenschutz für die Schüler sicherzustellen, müssen also die Zugriffsrechte und -möglichkeiten so gestaltet sein, dass Unbefugte nicht an die Informationen kommen können.
Fotos in der Schule: Was der Datenschutz vorsieht
Ein eher klassisches Thema für den Datenschutz in der Schule ist der Bereich der Fotos. Grundsätzlich ist die Aufnahme von Bildern nicht notwendig für den Schulbetrieb. Aus diesem Grund sind Fotos von Schülern nicht per se zulässig.
Sollen also Schüler fotografiert werden, ist eine ausdrückliche Einwilligung notwendig. Wichtig ist auch: Sollen die Bilder anschließend öffentlich präsentiert werden, etwa auf der Schulhomepage, müssen die Betroffenen bzw. ihre Eltern ebenfalls einwilligen, wobei ausdrücklich dieser konkrete Zweck angegeben werden muss.
Sonnenschein
Wie lange dürfen Nachrichten zwischen Lehrpersonen und Eltern, welche via Email oder andere Plattformen (Klapp) geführt werden aufbewahrt werden in der Schule. Gehören diese ins Schülerdossier, wenn es um Konflikte zwischen Schüler/innen geht. Oder ist diese Kommunikation zu löschen, sobald der entsprechende Konflikt gelöst wurde?
Hallo zusammen,
Eine Lehrerin hat eine E-Mail an alle Eltern geschickt. Nun waren die Email Adressen für alle Eltern sichtbar. Eine Mutter sagt nun das es eine Verletzung des Datenachutzes sei.
Was soll die Lehrerin nun machen? Was droht ihr und wie geht man damit um?
Danke und liebe Grüße
Das ist ein Datenschutzvorfall! Dieser muss gemeldet werden. Den Lehrkräften wird dringend eine Schulungsmaßnahme im Umgang mit personenbezogenen Daten, sowie der Umgang mit den von den Lehrkräften genutzten Computerprogrammen empfohlen!
Hallo zusammen,
Müssen private Schulen einen DSB bestellen, wenn nicht, wer übernimmt dessen Aufgaben?
Die Privatschule verarbeitet genauso wie die öffentliche Schule unter anderen sensible personenbezogene Daten. Also braucht sie einen Datenschutzbeauftragten und das ganze Programm der DSGVO wie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO etc.
Ein Lehrer hat im Unterricht das Passwort zu ein Quizseite für alle Schüler sichtbar eingegeben. Natürlich haben sich einige der Kinder das Passwort gemerkt und sich damit anschließend Zugang zum Account des Lehrers auf dem Schulserver verschafft, welcher sensible personenbezogene Daten enthält . Dem Lehrer ist das erst nach einem Monat aufgefallen. Jetzt sollen die Kinder bestraft werden (Ausschluss von Abschlussklassenfahrt) weil sie angeblich das Passwort ausgespäht hätten.
Für mich stellt das ein grob fahrlässiges Verhalten der Lehrkraft im Umgang mit seinem Passwort dar, für den nicht die Kinder bestraft werden dürfen. Ein und dasselbe Passwort für eine Quizseite und den Schulaccount zu verwenden ist schon dumm! Dieses Passwort dann aber für alle sichtbar im Unterricht auf einem Whiteboard einzugeben, bringt den Vorfall in die Nähe eines meldepflichtigen Verstoßes gegen die DSGVO, oder?
Fahrlässig: ja, grob?
Meldepflichtig: welche sensiblen Daten sind betroffen? Die Schule hat einen Datenschutzbeauftragten (ist ‚muss‘): den einschalten, der muss bewerten und ggf. melden
Kinder: ihnen sollte bewusst gemacht werden, dass sie das Passwort nicht nutzen dürfen und den Lehrer über seinen Fehler informieren sollten. Das Nutzen für den Zugriff auf andere Accounts ist schon sehr zweifelhaft. Da sind auch die Eltern in der Pflicht, die Kinder für den richtigen Umgang mit den modernen Mitteln der Kommunikation / IT zu ’sensibilisieren‘. Die Schule aber auch…
Lehrer: benötigt dringend eine Schulung zum Datenschutz und den sicheren Umgang mit IT
Schule: Datenschutzkonzept, Unterweisung von Lehrkräften und Schülern, etc. dringend empfohlen
Ich habe an 2 Schulen wegen Schulwechsels angefragt per Mail und bekam von der jetzigen Rektorin einen Anruf, inwieweit sie uns beim Schulwechsel helfen könne. Genau die Situation, die ich nicht wollte, ich wollte mich erst erkundigen ob überhaupt Kapazität ist und wie das geht. Der Rektor einer der angefragten städtischen Schule hat ohne zu fragen mit unserer Rektorin einer evangelischen Schule telefoniert. Als ich diese auf Datenschutz ansprach, meinte sie, Behörden müssen das nicht einhalten, das sei so üblich. Wie seht ihr das??
Wie kann ich digital mit meinen Schüler*innen und deren Eltern kommunizieren, ohne Datenschutzrichtlinien zu verletzen? Nehmen wir an, die Kommunikation erfolgt über eine schulinterne geschützte Plattform, was in Deutschland noch selten der Fall ist. Das erfordert ein schulinternes Netz, zu dem man als Lehrer*in beim Homelearning von zu Hause aus Zugang haben muss. Schreibe ich an Eltern eine e-Mail von zu Hause aus, so befindet sich diese immer noch im Postausgang meines privaten Rechners. Damit verletze ich automatisch Datenschutzrichtlinien und mache mich straffällig. Einziger Ausweg, den meine Kolleg*innen In der Corona-Krise teilweise anwenden: Jede Kommunikation erfolgt über die Schneckenpost, Aufgaben etc. werden dem Elternsprecher In einem Karton übergeben, der dann alles verteilt. Digitalisierung findet nicht statt.
Die Email befindet sich doch auf der Kommunikationsplattform und nicht auf dem Rechner?
Hallo mein Sohn muss eine Arbeit abgeben, in der er seine berufliche Zukunfstpläne samt vollständiger Bewerbungsunterlagen zu seinem Berufswunsch abgeben muss. Diese Arbeit ist voll mit den personenbezogenen Daten. Bei Verweigerung 0NP, was zu Nichtbestehen des Jahrgangs führt. Wie ist da mit dem Datenschutz?
Hallo bei uns in der Klasse gibt es so ein grüner Buch. Wo die Kinder sich gegenseitig eintragen, wenn es dennen was nicht passt. Dann wird es ein Mal die Woche im Klassenrat besprochen. Es ist jetzt soweit gekommen das Kinder, sich gegenseitig bespitzen. Es wird jede Kleinigkeit eingetragen. Nicht nur im Unterricht sondern auch in den Pausen. Das grenzt schon an der Mobbing. Jeder hat Zugriff auf das Buch. Wie ist da mit dem Datenschutz. Da stehen Namen von den Kindern und was sie verbrochen haben.
Hallo
Der Lehrer meiner Tochter gibt immer
Die Noten sämtlicher Klassenarbeiten
Preis oder passt überhaupt nicht auf das die anderen Mitschüler die Noten nicht mitbekommen !
Das fällt doch auch unter Datenschutz ?
Es gibt keine Richtlinie dafür. Aber umstritten ist es allemal.
Der Lehrer sollte sich damit zurück halten. Wenn die Kinder untereinander darüber reden, dann ist es völlig ok.
Wie sieht es mit einer Schulaufführung aus? Die Schulleitung sagte vor der Aufführung aller Grundschüler das die Eltern nicht filmen sollen,doch leider hielten sich nicht alle dran. Wie kann man da vorgehen das so etwas vermeiden kann,denn nicht alle Eltern haben eingewilligt das ihre Kinder gefilmt oder fotografiert dürfen?
Freundliche Grüße Nicole
Mich würde folgendes interessieren. Montags in den meisten Grundschulen gibt es eine Pflichtveranstaltung in jeder Klasse, nämlich das Erzählen vom Wochenende. Abgesehen davon, ob man es für pädagogisch sinnvoll hält oder nicht, davon wie sehr das Kinder unter Druck setzt, die das Gleiche zu erzählen haben wie an den letzten 50 Wochenenden auch, auf diese Art und Weise macht es im Dorf eine große Runde, wer wie wo das letzte Wochenende und mit wem verbracht hat, wievielten Geburtstag der Papa gefeiert hat und mit wem. Was sagt ein Datenschutzbeauftragte dazu?
Hallo,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Eine Datenschutzbeauftragte sagt dazu, dass in diesem Fall nicht die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorliegt im Sinne der DS-GVO. Das Thema hat also nichts mit dem rechtlichen Bereich des Datenschutzes zu tun. Dennoch verstehe ich Ihren Einwand und würde Ihnen raten, genau das innerhalb der Klasse auf dem nächsten Elternabend anzusprechen.
sehr spannend, diese Thema. Ich behaupte, in den österreichischen Schulen – ich kenne nur die Beispiele aus Schulen in Wien – habe selbst einen 11jährigen Sohn – wird auf dieses Thema überhaupt nicht eingegangen. Fotos werden im Internet und auch vor der Schule im Schaukasten ohne Rückfragen einfach gezeigt.