Welche Sonderregeln gibt es im Datenschutz?
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Im Datenschutz geht es darum, personenbezogene Daten zu schützen. Damit ermöglicht er unter anderem die Wahrnehmung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Einige Bereiche haben zwangsläufig mit solchen Arten von Informationen zu tun, bei manchen von ihnen sind sie sogar notwendig für die Durchführung ihrer Aufgaben. Welche Sondervorschriften in puncto Datenschutz gibt es für solche Stellen?
Näheres zu Sondervorschriften im Datenschutz in verschiedenen Bereichen
Datenschutz: Sondervorschriften in öffentlichen Einrichtungen
Datenerhebungen beginnen schon früh: Bereits in Kindergarten und Schule sind personenbezogene Daten im Spiel, etwa bei der Anmeldung und später bei der Betreuung. Gerade für Eltern ist die Kenntnis der Sondervorschriften im Datenschutz bei solchen Einrichtungen wichtig.
Eine andere Form der Datenverarbeitung liegt vor, wenn an Universitäten oder Forschungseinrichtungen Untersuchungen durchgeführt werden, die den Menschen betreffen. Bei solcher Forschung, z. B. im Bereich der Medizin oder auch der Sozialforschung, fallen zwangsläufig personenbezogene Daten an. Auch hier steht also ständig die Frage des Datenschutzes im Raum.
Sondervorschriften im Datenschutz in Schule, Verein und an der Haustür
Datenschutz: Sonderregelungen im Wirtschaftssektor
Doch auch die Wirtschaft verwendet Daten. Teilweise sind sie die Grundlage für das Geschäftsmodell, etwa bei Versicherungen. Bei anderen sind sie nur für bestimmte Aufgaben notwendig, beispielsweise in der Werbung oder im Marketing.
Im Alltag relevant sind zudem Datenerhebungen, wie sie bei der Wohnungssuche und im Mietverhältnis auftreten, oder auch die Frage nach der Datennutzung durch die Medien.
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