Das Wichtigste zu technisch notwendigen Cookies in Kürze
Technisch notwendige Cookies sorgen dafür, dass eine Webseite funktioniert und dass ein Nutzer sie beim nächsten Besuch genauso angezeigt bekommt wie beim ersten Mal. Hier erfahren Sie mehr.
Diese Cookies sind eben nicht für das Funktionieren einer Webseite erforderlich. Sie erheben stattdessen Daten über die Internetnutzer, um beispielsweise passende Werbung ausspielen zu können.
Technisch notwendige Cookies, die allein für die Funktionen und den Betrieb einer Webseite erforderlich sind, bedürfen keiner Einwilligung des Nutzers.
Technisch notwendige Cookies: Definition & Beispiele
Inhaltsverzeichnis
Cookies sind kleine Textdateien, die von einer Webseite beim Internetsurfen im Browser gespeichert werden. Sie sorgen dafür, dass wir dort die passende Spracheinstellung erhalten oder im Online-Shop unseren gefüllten Warenkorb beim nächsten Besuch wieder abrufen können. Jedes Mal, wenn wir eine Seite erneut besuchen, werden Cookies wieder ausgelesen.
Technisch notwendige Cookies sind durchaus nützlich, weil sie uns die Nutzung einer Website erleichtern, wie die beiden soeben benannten Beispiele verdeutlichen. Sie helfen dem Webseiten-Betreiber auch dabei, dass wir seine Seite bei einem neuen Besuch genauso angezeigt bekommen wie beim letzten Mal.
Es gibt aber auch (technisch nicht notwendige) Cookies, die uns berechenbar machen und unser Verhalten im Internet analysieren. Sie sind zum Beispiel dafür verantwortlich, dass wir beim Surfen ständig genau auf uns zugeschnittene, personalisierte Werbung sehen.
Die folgende Gegenüberstellung fasst die Unterschiede noch einmal zusammen:
Technisch notwendige Cookies:
… sorgen dafür, dass eine Webseite funktioniert.
- Session Cookies werden nur zeitlich begrenzt im Browser gespeichert und nach dem Schließen automatisch gelöscht. Anwendung finden sie z. B. bei Log-In-Daten oder um den Inhalt eines digitalen Warenkorbs zu speichern.
- Persistant Cookies bleiben länger gespeichert, etwa zwischen zwei Website-Besuchen: Sie sorgen dafür, dass die Website den Nutzer wiedererkennt und dementsprechend angezeigt wird.
- Zähl-Cookies verhindern die Überlastung einer Webseite.
- Flash-Cookies dienen der Wiedergabe von Medieninhalten.
- Opt-Out-Cookies sind für den Widerruf von Cookie-Einwilligungen erforderlich.
Technisch nicht notwendige Cookies:
… dienen nicht (nur) der Funktionsfähigkeit einer Webseite, sondern erheben auch Daten.
- Tracking-Cookies sammeln in der Regel geräteübergreifend Informationen über einen Nutzer, z. B. dessen Standort, wo er wie lange gesurft und was er dabei möglicherweise gekauft hat.
- Targeting-Cookies passen Werbeanzeigen an den Nutzer an (z. B. mit personalisierter Werbung zu einem Produkt, über das man sich einmal online informiert hat).
- Analyse-Cookies analysieren das Surfverhalten der Internetnutzer.
- Social-Media-Cookies verknüpfen eine Webseite mit Social-Media-Plattformen wie Instagram oder Facebook.
Technisch notwendige Cookies: Einwilligung laut DSGVO erforderlich?
Nach der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) bedarf es einer vorherigen, aktiven und freiwilligen Einwilligung des Nutzers, wenn ein Webseiten-Betreiber technisch nicht notwendige Cookies verwendet. Nur wenn eine solche Zustimmung vorliegt, darf der Betreiber nutzerrelevante Daten speichern und sammeln. Anders ausgedrückt: Erst wenn ein Nutzer aktiv eingewilligt hat, dürfen Cookies gesetzt werden.
Nur für technisch notwendige Cookies ist keine solche Einwilligung des Nutzers erforderlich – sie dürfen also auch ohne dessen vorherige Zustimmung gesetzt werden.
Darüber hinaus schreibt § 25 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) vor, dass Webseiten-Betreiber zuerst eine echte und ausdrückliche Nutzer-Einwilligung holen müssen, bevor sie nicht erforderliche Cookies setzen – etwa über einen Cookie-Banner.
Der Nachrichtensender Welt 24 verlangt auf ihrem Fernsehkanal als erster Sender die Zustimmung für Cookies. Ist sowas rechtlich zulässig? Und es gibt keine Möglichkeit die Cookies abzulehnen!
Wäre schon spannend, auf ihre Frage hier eine Antwort zu erhalten, denn sie ist ja durchaus berechtigt und liegt auch fast schon ein Jahr zurück.
Ich mache mittlerweile ähnliche Erfahrungen auf einigen anderen Webseiten, die mir ausschließlich das Akzeptieren aller Cookies anbieten, ansonsten verschwindet das Formular nicht, was speziell bei Mobilgeräten extrem nervig ist. Aus meiner Sicht rechtlich eher zweifelhaft. Andererseits steht es mir frei, dem zuzustimmen und die Webseite zu besuchen, oder die Webseite ohne Zustimmung wieder zu verlassen (was ich dann in der Regel tue). Leider erhält der Anbieter dann auch keine Rückmeldung, wie viele bewusste Nutzer im Internet diese Art des Datenabgriffs nicht tolerieren.