Der Messenger-Dienst Telegram hat Post vom Bundesamt für Justiz bekommen. Insgesamt sind dem Unternehmen zwei Bußgeldbescheide zugegangen. Die gegen Telegram verhängten Bußgelder belaufen sich auf über fünf Millionen Euro. Dadurch werden Verstöße des Messenger-Dienstes gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geahndet.
Darum muss Telegram ein Bußgeld zahlen
Das NetzDG schreibt vor, dass Social-Media-Anbieter ein Beschwerdemanagement einrichten müssen. Dieses kann und soll von Usern genutzt werden, um gesetzeswidrige Inhalte wie zum Beispiel Hasskommentare zu melden.
Im Regelfall soll der Betreiber diese Inhalte dann binnen 24 Stunden prüfen und bei Bedarf von der Plattform entfernen. Dieser Pflicht kam das Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 nicht nach, sodass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.
Ein weiterer Verstoß, der für Telegram nun ein Bußgeld nach sich zieht, ist, dass der Messenger-Dienst keinen Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten benannt hat. Das BfJ hatte sogar mehrfach versucht, das Unternehmen am Firmensitz in Dubai zu kontaktieren, und blieb dabei erfolglos.
Daher wurde im März 2022 eine öffentliche Zustellung der Anhörungsschreiben zu den vorgeworfenen Verstößen im Bundesanzeiger veranlasst. Daraufhin übernahm ein deutscher Anwalt die Sache und ließ dem BfJ eine Stellungnahme zukommen. Diese konnte die Vorwürfe allerdings nicht ausräumen.
Daher wurden am 10. Oktober zwei Bußgeldbescheide erlassen und dem Messenger-Dienst zugestellt. Konkret wurden vom Bundesamt für Justiz gegen Telegram folgende Bußgelder ausgesprochen:
- 875.000 Euro für die Nichtbenennung eines Zustellbevollmächtigten
- 4,25 Millionen Euro für das Fehlen der Meldewege für strafrechtlich relevante Inhalte
Das gegen Telegram ausgesprochene Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig
Durch die Zustellung der Bescheide über das gegen Telegram ausgesprochene Bußgeld wird dieses allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat noch die Möglichkeit, einen Einspruch gegen die Entscheidung vom Bundesamt für Justiz einzulegen. Bisher hat sich der Messenger-Dienst noch nicht öffentlich geäußert, ob er rechtliche Schritte einleiten möchte.
Sollte ein Einspruch erfolgen und durch das BfJ abgelehnt werden, könnte der Fall vor dem Amtsgericht in Bonn landen.
Schreibe einen Kommentar