Das Wichtigste zur Datenschutzverletzung in Kürze
- Die Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz nach sich ziehen kann, richten sich maßgeblich nach den Angaben im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ab Mai 2018 sind zudem für alle EU-Mitgliedstaaten die Strafen verbindlich, die die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht.
- Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.
- Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz kann derzeit noch zu einem Bußgeld bis 300.000 Euro führen oder gar zu einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe. Die hierin enthaltenen Sanktionen werden mit der Neuerung auf wenige Delikte eingeschränkt.
Bußgeldrechner: DSGVO-Verstöße
Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen den Datenschutz?
Inhaltsverzeichnis
Mit Wirkung zum 28. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung für alle Mitgliedsländer verbindlich. Anders als bei anderen Datenschutzrichtlinien bedarf es nicht erst der Übertragung in nationales Recht. Bis zum Ablauf dieser Frist gelten die EU-Datenschutzrichtlinie und die bisherigen nationalen Datenschutzgesetze übergangsweise noch in ihrer alten Form.
Bei der Betrachtung, welche Sanktionen ein Datenschutzverstoß zur Folge haben kann, ist mithin auch diese Differenz zu berücksichtigen und einander gegenüberzustellen.
Verstoß gegen den Datenschutz – Konsequenzen gemäß Bundesdatenschutzgesetz
Die derzeit noch aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes befasst sich in den §§ 43, 44 mit den Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz je nach Ausgestaltung zur Folge haben kann. Wichtig ist dabei, dass nicht jeder Verstoß gegen den Datenschutz ins Strafrecht hineinfällt. Unterschieden wird nämlich zwischen Ordnungswidrigkeiten (§ 43 BDSG) und Straftaten (§ 44 BDSG). Die Paragraphen enthalten jeweils einen umfassenden Katalog von entsprechend sanktionierten Verstößen.
Bei den Ordnungswidrigkeiten wird zwischen zwei Bußgeldstufen differenziert:
- bis zu 50.000 Euro Bußgeld kann z. B. ein folgender Verstoß gegen den Datenschutz nach sich ziehen: Verstoß gegen die Meldepflicht, die Auskunftspflicht, die Zweckbindung oder unzulässige Erhebung von personenbezogenen Daten entgegen den Willen des Betroffenen.
- bis zu 300.000 Euro Bußgeld sieht das BDSG z. B. in den folgenden Fällen vor: unbefugte Datenerhebung von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten, Erschleichung einer Datenübermittlung, Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken trotz Widerruf des Betroffenen, Verstoß gegen die Informationspflicht bei Kenntnis unrechtmäßiger Datenerhebung.
Neues Bundesdatenschutzgesetz
Mit Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung müssen alle nationalen Gesetze auf die jeweiligen Bestimmungen entsprechend zugeschnitten werden. Obwohl es dabei keiner separaten Übertragung in nationales Recht bedarf, müssen die Einzelgesetze dennoch derart umformuliert werden, dass sie den Bestimmungen in der DSGVO nicht zuwiderlaufen. Sie dürfen Sie lediglich ergänzen.
Im neuen BDSG werden mithin auch die Bußgeld- und Strafvorschriften entsprechend abgewandelt. Ein direkter Bezug zu den betreffenden Passagen der DSGVO wird hergestellt. Die Regelungen sind dann auf insgesamt drei Paragraphen verteilt (§§ 41 bis 43 BDSG). Diese ergänzen dabei nur die DSGVO und sind bezogen auf den Katalog an Verstößen umfassend gekürzt.
Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz werden die Strafen gemäß (neuem) BDSG zum Teil sogar angehoben:
- Die wissentliche, gewerbsmäßige und unberechtigte Weitergabe zahlreicher personenbezogener Daten kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben. Beim Erschleichen von Daten oder unberechtigter und entgeltlicher Datenverarbeitung bleibt der derzeitige Strafrahmen bestehen.
- Die Geldbuße bei einem ordnungswidrigen Verstoß wurde auf 50.000 Euro gedeckelt. Betrachtet werden ab Mai 2018 dabei aber nur noch zwei Tatbestände gesondert: der Verstoß gegen das Auskunftsrecht sowie die nicht rechtzeitige Unterrichtung des Betroffenen.
Die Streichung von Delikten aus dem BDSG bedeutet aber nicht, dass ab Wirksamkeit des neuen Entwurfs nur noch diese sanktioniert werden können. Vielmehr verdankt sich dies der Tatsache, dass die meisten anderen zuvor geführten Verstöße nunmehr in die DSGVO aufgenommen wurden. In dieser sind eigens Strafen für einen Verstoß gegen den Datenschutz vorgesehen.
Wie können Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz melden?
Haben Sie Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erhalten? Können Sie z. B. auch die Verletzung vom Datenschutz durch andere Arbeitnehmer jemandem melden? Oder wie können Sie sich gegen einen Verstoß gegen den Datenschutz durch den Arbeitgeber wehren?
Egal ob bezogen auf den Datenschutz in Behörden, im Internet, bei Vertragspartnern, in Behörden usf.: Der richtige Ansprechpartner ist in all diesen Fällen regelmäßig der zuständige Datenschutzbeauftragte. Ein solcher muss sowohl auf Landesebene, im Bund als auch in datenverarbeitenden Unternehmen bestellt werden. Gegenüber diesem können Sie eine entsprechende Anzeige etwa wegen der unberechtigten Weitergabe persönlicher Daten oder anderer Datenschutzverletzungen einbringen.
hallo,
ich habe als Mitarbeiter in einem Reisebüro folgenden Fall.
2 befreundete Pärchen haben gleiches Hotel gebucht – also Urlaub zusammen.
Dann kam der Mann des einen Pärchens noch mal rein und fragt ob die anderen irgendwas am Urlaub geändert haben. Ich sagte ich darf nichts rausgeben und er fragte noch mals und ich habe mich lediglich zu der Aussage hinreisen lassen das es eine Umbuchung gab.
Jetzt rief das andere Pärchen an und droht mit Klage wegen Verletzung des Datenschutzes und es würde dafür Zeugen geben etc.
Wie sollte man sich verhalten?
Hallo Torsten,
bitte wenden Sie sich im Falle einer entsprechenden Meldung bei den zuständigen Stellen an einen Anwalt, um den Sachverhalt klären zu lassen. Wir können und dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
ich habe eine Frage. Wenn mein Hausarzt mehr Information an meiner Versicherung herausgibt als ich will bzw. als ich zugestimmt habe. Welche Rechte habe ich da? Was steht mir da als geschädigter zu als Schadensersatz?
Besten Dank für die Antwort im Voraus.
Hallo Vadim,
die Weitergabe von Gesundheitsdaten an die Versicherung ist nicht ausschließlich an das Vorliegen einer Einwilligungserklärung des Betroffenen gebunden. Bestimmte Daten sind zur Vertragserfüllung erforderlich, sodass hier eine gesetzliche Erlaubnis bzw. sogar Pflicht zur Weitergabe bestehen kann. Wenden Sie sich ggf. an den Datenschutzbeauftragten des Versicherers zur Klärung. Vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie diesen gegenüber den Aufsichtsbehörden melden. Ein Schadensersatzanspruch entsteht in aller Regel nur bei einem entstandenen oder zu befürchtenden Schaden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich habe in einem DAX 30 Unternehmen meine Ausbildung gemacht und meine Ausbildung wurde dokumentiert und im Internet veröffentlich (als Erfahrungsbericht). Ich habe zugestimmt, dass die Daten 1 Jahr lang veröffentlicht werden dürfe . Das ist nun 5 Jahre her. Des Weiteren wurde ich neulich bei einer freiberuflichen Tätigkeit von dem besagten Unternehmen gefilmt (ohne meine Willen) und auf dessen Homepage sowie allen sozialen Medien veröffentlich. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz? Wie habe ich vorzugehen?
Hallo,
ein Anspruch auf Schadensersatz ist in Abhängigkeit zu einem entstandenen Schaden zu stellen. Vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie diesen gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder z. B. dem Landesbeauftragten für Datenschutz melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag
Eine Kollegin hat einen privaten Nachrichtenverlauf (Facebook-Messenger) an unseren Arbeitgeber weitergeleitet. Ich habe in diesem Verlauf über mein Vorhaben berichtet, strafrechtlich gegen meinen direkten Vorgesetzten vorzugehen, weil er vorsätzlich gegen Unfallverhütungsvorschriften verstößt.
Jetzt würde mir nahegelegt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und das Unternehmen wegen Störung des Betriebsfrieden zu verlassen. Ich habe abgelehnt und nun stehe ich unter stärker Beobachung würde mir angekündigt. Was kann ich gegen die Kollegin und den Arbeitgeber Unternehmen?
Hallo Robby,
bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten gegeben sind. Einen datenschutzrechtlichen Verstoß können Sie ggf. gegenüber dem Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens oder den Landesbeauftragten für Datenschutz melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo, wenn ich einen Datenschutzverstoss melden möchte, da ich von Unternehmen aus Deutschland auf meine Bitte, meine hinterlegten Daten zu löschen keine Antwort erhalte, an wen muss ich mich da wenden als Schweizer Bürger? Es betrifft ja nicht den Schweizer Datenschutz sondern die neue DSGVO. Besten Dank für Ihre Antwort.
Grüsse Sandro
Hallo Sandro,
die DSGVO bezieht sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen innerhalb der Europäischen Union. Uns ist in diesem Fall nicht bekannt, welche Regelungen das Schweizer Datenschutzrecht vorsieht.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
ein Krankenhaus, in welchen ich zum „Gutachten“ war, hatte nur eine Genehmigung, in der genau von mir angegeben wurde, an wem der Bericht geschickt werden darf.
Nur bekomme ich von diesem Krankenhaus eine Kopie des Berichtes und die Mitteilung, dass der Bericht nicht nur an den Arzt geschickt wurde, welchen ich angegeben habe, sondern auch noch an meinen Hausarzt, wo der Bericht definitiv nie auflaufen sollte.
Denn der Hausarzt hat von mir die Rechte, sämtliche Berichte weiterleiten zu dürfen. Nur halt sollte dieser niemals dabei sein.
Was sind meine Rechte? Kann ich Schadenersatz fordern? Und wie bekomme ich diesen Bericht wieder aus dem Umlauf.
Hallo Sabine,
vermuten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz, wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde. Da hier nicht bekannt ist, auf welcher rechtlichen Grundlage die Weitergabe der Akten erfolgte: Wenden Sie sich für eine Klärung zunächst an das zuständige Krankenhaus.
Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht in aller Regel nur dann, wenn ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Ein Datenschutzverstoß geht hiermit nicht automatisch einher.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
jemand hat bei einem Online-Bestell-und Lieferservice für Essen meine Handynummer angegeben, sodass ich seit Wochen mehrmals wöchentlich (!) per SMS Meldungen erhalte, wann das jeweilige Essen geliefert wird.
Ich habe mich mehrmals an den Bestellservice gewendet und um Löschung meiner Handynummer gebeten. Das Unternehmen teilte mir jedoch lediglich mit, dass sie den Benutzer um Überprüfung seiner Daten gebeten haben.
Nachdem ich weiterhin ständig durch die Statusmeldungen belästigt werde, wüsste ich nun gerne wie jetzt am besten weiter vorgehe, um endlich Abhilfe zu schaffen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Auskunft!!!
Hallo Anne,
vermuten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz, können Sie dies gegenüber den zuständigen Stellen melden (Datenschutzbeauftragter des Unternehmens, Landesbeauftragter für Datenschutz usf.).
Die Redaktion von Datenschutz.org
Über der Eingangstür, direkt am Bürgersteig, eines Restaurants hängt eine Videokamera und ein Schild „Dieser Bereich wird videoüberwacht“
Hallo
Unser Vermieter hat unsere Telefonnummer an die Hausverwaltung weitergegeben liegt hier ein Verstoß vor? Desertieren hat die Hausverwaltung unsere Telefonnummer an die Hausmeisterfirma weitergegeben… wie können wir jetzt vorgehen?
Hallo Gabriella,
liegt der Datenweitergabe ein Auftrag zugrunde, ist die Einwilligung nicht in jedem Fall erforderlich. Bitte wenden Sie sich an Vermieter, Hausverwaltung, Hausmeisterfirma, um den Sachverhalt ggf. aufzuklären. Vermuten Sie einen Verstoß können Sie diesen gegenüber dem zuständigen Datenschutzbeauftragten und/oder Landesbeauftragten für Datenschutz melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
der Kaufinteressent eines Mehrfamilienhauses möchte eine Kopie der Mietverträge oder eine namentliche Liste der Miter mit Angabe der Monatsmiete. Darf ich die herausgeben?
Dank und Gruß, Horst
Hallo Horst,
in der Regel dürfen personenbezogene Daten nur auf Grundlage eines gesetzlichen Erlaubnisses, einer Pflicht oder einer Einwilligung de Betroffenen an Dritte übermittelt werden. Sind die Daten für z. B. für Vertragsabschluss erforderlich, können diese übermittelt werden. Ist dies nicht der Fall, bedarf es häufig der Einwilligung. Eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem Sonderfall können Sie bei einem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten einholen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
in meinem Unternehmen gibt es keinen Datenschutzbeauftragten, das Thema Datenschutz wird grundsätzlich heruntergespielt.
Nun will mich der Geschäftsführer dazu zwingen, persönliche Daten – z.B. die Log-In-Daten für das Handy eines Mitarbeiters, der aktuell krank ist – ohne schriftliche Einwilligung dessen herauszugeben. Bisher habe ich mich strikt geweigert aber lange halte ich den Druck nicht mehr aus…
Was kann ich tun?
Vielen Dank vorab!
Hallo Dennis,
vermuten Sie einen Verstoß gegen den Arbeitnehmerdatenschutz, können Sie sich ggf. an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die den Vorgang entsprechend prüfen kann. Ggf. kann ein Gespräch mit dem Betroffenen ebenfalls zur Lösung des Konflikts beitragen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo ich habe bei einem onlinhändler gekauft und irgendwie ganz verpasst zu bezahlen. Der Händler hat dann ein Fax mit 2. Mahnung an meinen Arbeitgeber gesendet. Ich weiß aber nicht wie dieser daran gekommen ist. Vermutlich mein Namen bei Facebook geschaut und so mein Arbeitgeber rausgesucht.
Ist das rechtens?
Hallo,
vermuten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz, können Sie dies gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder Landesbeauftragten für Datenschutz melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich habe bei einem Versandhandel für Vereinsbedarf für einen Verein Orden auf Rechnung gekauft. Für mich habe ich kurz danach eine Weste per Sofortüberweisung bezahlt. Nun musste ich die Weste zurückschicken, aber das Geld landete nicht auf meinem Konto (obwohl ich dieses auf dem Retourenzettel angeben sollte), sondern auf das Vereinskonto. Begründung des Versandhandels: Die Software benutzt immer das letzte bekannte Konto. Da die Kontodaten des Vereins nicht von mir genannt wurden (ich kannte sie bis dato nicht einmal), muss ich vermuten, dass die Daten, die von der Bank bei einer Überweisung weiter geleitet wurden, vom Versandhandel gespeichert und benutzt wurden. Darf dieser einfach ungefragt Bankdaten von Dritten speichern und benutzen, nur weil diese eine Rechnung beglichen haben? Schließlich bin ich der Vertragspartner, nur meine Bankverbindung habe ich genannt und mich damit einverstanden erklärt, dass diese Daten gespeichert werden dürfen. Der Verein hatte dagegen keine Einwilligung abgegeben, dass seine Daten gespeichert und genutzt werden dürfen. In den AGBs und in der Datenschutzerklärung fand ich auch keinen Hinweis darauf, dass das passiert. Meiner Meinung nach ist der Umgang mit den Bankdaten nicht in Ordnung, außerdem kann es doch nicht sein, dass fremde Bankverbindungen (nur weil Dritte eine von mir weiter geleitete Rechnungen begleichen) meinem Kundenkonton zugeschrieben werden und mein Geld irgendwohin gebucht wird. Ich finde aber nichts dazu, ob der Umgang mit den Bankdaten Dritter so rechtens ist (oder eben auch nicht). Wo erfahre ich das? An wen muss man sich wenden?
Hallo Kristina,
Händler und andere Dienstleister sind regelmäßig dazu verpflichtet, Rechnungsinformationen sowie Belege über Transaktionen aufzubewahren (für das Finanzamt). Wird die Rechnung von einem bestimmten Konto aus beglichen, ist die Vernichtung der Belege damit in aller Regel nicht möglich oder zulässig. Allerdings ist in der Regel sicherzustellen, dass die Kontodaten nicht den falschen Personen zugeordnet werden. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Unternehmen oder dessen Datenschutzbeauftragten. Einen möglichen Datenschutzverstoß können Sie auch gegenüber den Aufsichtsbehörden melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
ich frage nur um sicher zu gehen. Das Jobcenter hat den Chef meiner Mitbewohnerin geschrieben um ihre Lohnabrechnungen zu fordern (aufgrund einer „Bedarfsgemeinschaft“). Ich war der, der die Hilfe bekam. Dann hörte ich das sie, obwohl sie meine Adresse haben und mir immer an diese die Briefe schickten, auf einmal an meine alte Adresse einen Brief mit Forderungen geschickt haben. Letzten Monat haben sie meine Versicherung gekündigt obwohl ich seit einen Jahr nichts mehr mit denen zu tun habe. Haben die meine Daten jetzt ungeschützt weitergegeben?
Gruß John
Hallo John,
dies können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Jobcenter oder den zuständigen Datenbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
vor einiger Zeit habe ich an mehrere Organisationen Geld gespendet, damals wurde wegen großer Katastrophen und ähnliche Vorfälle um Geld gebeten. Seit dieser Zeit werde ich mit Bettelbriefen von fast allen großen Organisationen geradezu überhäuft, z. T. sogar mit vorgedruckten Namensschildern und Etiketten zu meiner weiteren Verwendung. Ist das erlaubt? Dürfen die „Spenderadressen“ weiter gegeben werden?
MfG
Hallo Regina,
die Verwendung von Anschriften auf Grundlage der berechtigten Interessen eines Unternehmens/Vereins kann auch ohne explizite Einwilligung zulässig sein. Betroffene haben das Recht, dieser Verwendung zu widersprechen. Ob ein Datenschutzverstoß vorliegt, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen, da wir nicht validieren können, woher die Adressen bezogen werden. Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann gegenüber den Aufsichtsbehörden gemeldet werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
es wird geschrieben dass man einen Datenschutzverstoß auch bei der Polizei anzeigen kann.
Ich habe bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen einen Rechtsanwalt wegen einem Datenschutzverstoß gestellt. Der Rechtsanwalt hatte unberechtigt persönliche Daten, z. B. mein Einkommen, offen gelegt. Der Staatsanwalt hat das abgelehnt, er kann keine Straftat erkennen.
Hallo Regina,
vielen Dank für Ihren Hinweis, wir haben den Abschnitt entsprechend präzisiert. Ein vermuteter Datenschutzverstoß kann gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden (insbesondere Landesbeauftragte) gemeldet werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Liebes Team von Datenschutz.org,
viele Dank für ihre Mühe. Das Procedere habe ich schon einmal mitgemacht, ist zwar lange her, aber die entsprechenden Gesetze gab es da auch schon.
Leider sind die nicht, oder nicht entsprechend, tätig geworden, haben die „Urheber“ sogar noch geschützt.
MfG
Hallo,
Ein Reisebüro hat meine Daten an einen Anwalt weiter gegeben. Ich wollte eine Reise stornieren und der Schriftverkehr wurde wohl zu lästig. Der Anwalt hat sogar Kenntnisse über den Reisepreis. Alle fälligen Beträge wurden bisher ordnungsgemäß gezahlt. Ich habe bisher keinen Anwalt eingeschaltet.
Buchung war im Dezember/Januar. Im Mai keine Datenschutzerklärung neu unterschrieben…
Darf ein Unternehmen meine Daten einfach so weitergeben?
Hallo Klemens,
im Rahmen eines Mandats dürfen auch personenbezogene Daten Dritter erhoben werden, wenn diese zur Erfüllung des Vertrages bzw. für die Durchsetzung von Ansprüchen und Forderungen erforderlich ist. Die Herausgabe der Kontaktdaten eines Gegeners ist nicht an dessen Einwilligung gebunden, sondern gesetzlich gestattet bzw. sogar erforderlich.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
ich hatte ein Jahr lang einen Vertrag bei einer Franchisefirma. Dieser ist seit April diesen Jahres gekündigt. Vertragsgemäß waren mein Foto und ein Portfolio auf der Website der Franchisefirma für die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden zu finden. Jetzt finde ich meine Daten sowie nun auch meine Adresse immer noch auf dieser Website. Wie sollte ich nun darauf reagieren?
Hallo Claudia,
Betroffene können gegenüber Unternehmen, die Ihre Daten verarbeiten, in der Regel von Ihrem Recht auf Löschung bzw. Berichtigung Gebrauch machen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
ich habe heute einen Fall gehabt bei einem grossen Mobilfunkanieter,
es geht darum das ich gekündigt habe und auf dessen schriftliche aufforderung dort angerufen habe da sie noch fragen hatten.
Als ich dort angerufen hatte um zu erfragen was noch zu klären sei, startete die KD beraterin auf einmal eine bandaufnahme um die Kündigung zu stornieren, dem hatte ich nie zugestimmt und als ich „stop“ sagte legte Sie auf.
Am gleichen abend rief mich der Mobilfunkanbieter an um mir angebote zu einer VVL zu machen.
Als ich diesen Berater fragte wann ich den meine zustimmung für eine Kontaktaufnahme gegeben habe, also fachlich wann ich den eine Beratungseinwilligung (bew)gegeben habe, sagte er als sie angerufen haben. Ich versuchte den MA aufzuklären das ich das nie gegeben habe und auch anhand meiner Anbieter app zusehen ist legte auch er auf.
Laut meiner meinung ist dies ein verstos gegen das neue DSGVO.
Ich bitte hierum hilfe, wie ich mich da jetzt am besten verhalten soll.
Hallo Sebastian,
vermuten Betroffene einen Verstoß gegen den Datenschutz, können sie diesen gegenüber den Aufsichtsbehörden, insbesondere den Landesbeauftragten für Datenschutz, melden. Hier erfolgt sodann eine Überprüfung. Ggf. kann auch der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens der richtige Ansprechpartner sein.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo Liebes Datenschutz Team,
ich erhalte seit mehreren Monaten E-Mail Werbung der Firma cpx online active AG. Diese schicken mir Werbung von anderen Unternehmen, sind also quasi Verteilerstelle. Ich habe mich mit Sicherheit schon von über 10 Newslettern von denen abgemeldet (ich habe mich nirgends für den Erhalt angemeldet bzw. bereiterklärt) und es besteht auch keine Möglichkeit sich von der Verteilerliste abzumelden. Wenn man auf den Abmeldelink geht, kann man sich nur vom Thema abmelden (bspw. Finanzen) oder vom Portal (des jeweiligen Unternehmens das wirbt). cpx online behält aber meine Daten und schickt mir fortlaufend neue Newsletter von neuen Unternehmen.
Ich finde das absolut unglaublich in Zeiten von DSGVO & Co. Ich werde zugespammt und habe keine Möglichkeit mich abzumelden. Besteht in dem Kontext die Möglichkeit die Firma an eine Beschwerdestelle zu melden oder ähnliches?
Vielen Dank für Hilfe
Thomas
Hallo Thomas,
im obigen Text finden Sie Informationen darüber, an wen Sie sich in solchen Fällen wenden können, im Abschnitt „Wie können Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz melden?“
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo
Ich habe letztes mitbekommen das meine Chefin ihr Freund ( nicht in der Firma beschäftigt)einfach einen Tower mitgenommen hat auf dem er Zugriff auf Personaldaten und Daten von Vertragspartner und noch einige sensible Daten hat die Chefin weiss es inwieweit liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor und was kann ich machen
Hallo Ulf,
vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie diesen gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens und/oder dem Landesbeauftragten für Datenschutz melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich bin von einem Martforschungsunternehmen angerufen worden, das meine Telefonnummer von einem großen Versicherungsunternehmen bekommen hat. Neben meiner Telefonnummer war auch bekannt, dass ich einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen hatte. Details dazu waren nicht bekannt.
Da mein LV-Vertrag bereits vor zwei Jahren abgeschlossen und zurückgezahlt war und meine letzte Versicherung bei diesem Unternehmen bereits vor vier Jahren beendet wurde, hätte die Versicherung meine Daten nicht mehr haben dürfen und auch nich weitergeben dürfen. Ist das richtig?
Wenn ja, an wen kann ich mich wenden um dieses Versicherungsunternehmen wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz anzuzeigen?
Hallo,
Betroffene können einen vermuteten Datenschutzverstoß gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des betreffenden Unternehmens oder dem Landesbeauftragten für Datenschutz melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich war bei einem Unternehmen angestellt, das wissentlich massive Datenschutzverletzungen in breiter Masse (Mailings, …) begeht. Auch aus diesem Grund habe ich mein Arbeitsverhältnis dort beendet. Wohin kann ich mich diesbezüglich wenden, damit solch ein Vorgehen gestoppt wird?
Hallo Franz Xaver,
wie Sie bei Verstößen gegen den Datenschutz vorgehen können, steht im obigen Text.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
in meinem Fall ist Folgendes geschehen:
Wir waren im Urlaub in einer Ferienwohnung. Wir haben Monate vorher die Wohnung über einen Drittanbieter gebucht. Am Tag der Abreise wurde uns von der Vermieterin gesagt, dass die Buchung über den Drittanbieter nicht erfolgt sei und sie wolle uns nun per Mail die Rechnung senden. Statt diese Rechnung an meine Privatadresse zu senden, hat die Vermieterin die Rechnung an meinen Arbeitgeber gesendet. Dies war ihr möglich, da ich in einem Trinkwasserlabor als QMB arbeite und Ihr meine Visitenkarte hinterlassen habe – da sie ihrer Untersuchungspflicht seit Jahren nicht nachgegangen ist und wir diese Untersuchungen als Labor machen können. Abgemacht war am Tag der Abreise jedoch, dass die Rechnung an meine private Mailadresse gesendet wird.
Gibt es somit eine Datenschutzverletzung?
Nachdem mein Chef mich angerufen hat, dass private Rechnungen auf meine umgeleitete Firmenadresse gehen, habe ich die Vermieterin darauf angesprochen. Sie meinte jedoch, dass es kein Problem sei, dass die Rechnung an meine Firmenadresse gesendet worden ist.
Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Beste Grüße
Hallo Alexander,
vermuten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz im Rahmen der zweckentfremdeten Nutzung von personenbezogenen Daten können Sie dies den Aufsichtsbehörden melden (u. a. Landesbeauftragte für Datenschutz). Dieser kann den Vorgang entsprechend prüfen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
ich habe einemal eine Frage zu dem § 312 Datenschutz: zum Sachverhalt. Am telefon wurde eine Abo Vertrag geschlossen mit der Firna X. Ohne das ich gefragt wurde oder ohne das ein Hinweis kam wurden die Daten ein ein Partner Unternehmen Y gegeben, die den vertrag aus führen. Die Information das dies so ist kam erst später, ist das ein Verstoß gegen das BDSG bis 26.05.2018 ???
Hallo Markus,
bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage an den Landesbeauftragten für Datenschutz oder einen Anwalt. Wir können an dieser Stelle keine entsprechende Einschätzung abgeben.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Frage ; ein Unternehmen in München hat einen Vertrag geschlossen, meine Daten wurde einem Partnerunternehmen in Hamburg zur Durchführung des Vertrag weitergegeben , Im Vorfeld bei Vertragsabschluß wurde nicht mitgeteilt das meine Daten an ein Partner Unternehmen gegeben werden. Man hat auch nicht gefragt ob ich damit einverstanden wäre. Legentlich in einem Brief wurde ich Informiert das meine DAten von jemand anders ausgeführt werden. Nun meine Frage da dies ja aus dem Jahre 2017 ist , ist dies ein Verstoß gegen das Datengschutzgesetzt ?? und wenn ja was kann ich dagegen unternehmen ??? Der Abgschlossene Vertrag ist ein Abo
Hallo Schmidt,
wie Sie gegen Datenschutzverstöße vorgehen können, erfahren Sie im obigen Text.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
Ich habe online (ohne mich als Kunde zu registrieren) eine Kinderhose und eine Arbeitshose auf Rechnung bestellt. Jetzt hat der Onlineshop meinem Nachbarn (wohnt im selben Haus) eine Mail mit meiner Bestellung geschickt, weil es auf Rechnung nicht möglich ist und ein anderer Zahlweg gefunden werden muss. Es scheint so, als wenn unsere Daten vermischt wurden…!? Welche Rechte habe ich? Das möchte ich eigentlich nicht so hinnehmen!
Hallo Simone,
vermuten Sie einen Datenschutzverstoß können Sie diesen gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder des Landes melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
als IT Unternehmen musste ich feststellen, dass mein Kunde, dessen Software via über einen Wartungsvertrag warten, regelmäßig gegen die DSVGO verstößt.
Hierzu u.A.:
-E-Mail Versand ohne Einwilligung
-Herausgabe von Kundendaten an die Lieferanten
usw.
Auf meinen Hinweis entgegnete der Kunde nur: „Ist mir egal, ich mache erst etwas wenn dagegen vorgegangen wird:“
Bin ich hier in der Pflicht, diese Verstöße zu melden?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
Sie können einen möglichen Verstoß melden, sind aber in der Regel nicht dazu verpflichtet, wenn Sie selbst nicht Verantwortlicher (oder diesem Unterstellter) sind.
Beachten Sie dabei jedoch, dass der E-Mail-Versand ohne Einwilligung nicht per se untersagt ist. Zudem ist die Datenweitergabe an Lieferanten häufig ebenso ohne Einwilligung des Betroffenen gestattet, wenn dies z. B. für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Darf auf einer Urkunde wo der Name darauf steht auch ein Geburtsdatum darauf stehen
Hallo Alfred,
die Gültigkeit einer Urkunde (je nachdem in welchem Bereich diese erstellt wurde) kann im Einzelfall sogar an die Personendaten gebunden sein (Zuordenbarkeit zu einer bestimmten natürlichen Person). Neben dem Geburtsdatum können sogar Angaben zum Geburtsnamen, Geburtsort, Eltern, Anschrift usf. notwendig sein (z. B. Scheidungsurkunde, Geburtsurkunde).
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Abend,
ich bin Kunde bei einer Frima X, und heute rief mich eine Person an, die nicht bei der Firma x tätig ist. Wie kann es sein das die Firme X einfach meine Handynummer weitergibt? Ich habe denen werde eine Erlaubnis erteilt weder noch Ich habe denen gesagt das Sie die Handynummer vertraulich zu behandeln. Da ich erst die Nummer aus Persönlichen Gründen gewechselt habe. Gibt es da ein Sonderkündigungsrecht? Für mich ist das Vertrauensbruch!
Hallo Marcel,
inwieweit sich hieraus ein Sonderkündigungsrecht ergibt, können wir an dieser Stelle nicht bewerten, zumal sich die Frage insbesondere auf das Vertragsrecht und nicht allein den Datenschutz bezieht. Ggf. ist die Datenweitergabe gestattet, sofern dies für die Erfüllung der vertraglichen Vorgänge erforderlich. Sie können bei Verdacht auf einen Datenschutzverstoß eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder des Bundeslandes richten.
Die Redaktion von Datenschutz.org