Das Wichtigste zur Datenschutzverletzung in Kürze
- Die Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz nach sich ziehen kann, richten sich maßgeblich nach den Angaben im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ab Mai 2018 sind zudem für alle EU-Mitgliedstaaten die Strafen verbindlich, die die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht.
- Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.
- Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz kann derzeit noch zu einem Bußgeld bis 300.000 Euro führen oder gar zu einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe. Die hierin enthaltenen Sanktionen werden mit der Neuerung auf wenige Delikte eingeschränkt.
Bußgeldrechner: DSGVO-Verstöße
Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen den Datenschutz?
Inhaltsverzeichnis
Mit Wirkung zum 28. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung für alle Mitgliedsländer verbindlich. Anders als bei anderen Datenschutzrichtlinien bedarf es nicht erst der Übertragung in nationales Recht. Bis zum Ablauf dieser Frist gelten die EU-Datenschutzrichtlinie und die bisherigen nationalen Datenschutzgesetze übergangsweise noch in ihrer alten Form.
Bei der Betrachtung, welche Sanktionen ein Datenschutzverstoß zur Folge haben kann, ist mithin auch diese Differenz zu berücksichtigen und einander gegenüberzustellen.
Verstoß gegen den Datenschutz – Konsequenzen gemäß Bundesdatenschutzgesetz
Die derzeit noch aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes befasst sich in den §§ 43, 44 mit den Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz je nach Ausgestaltung zur Folge haben kann. Wichtig ist dabei, dass nicht jeder Verstoß gegen den Datenschutz ins Strafrecht hineinfällt. Unterschieden wird nämlich zwischen Ordnungswidrigkeiten (§ 43 BDSG) und Straftaten (§ 44 BDSG). Die Paragraphen enthalten jeweils einen umfassenden Katalog von entsprechend sanktionierten Verstößen.
Bei den Ordnungswidrigkeiten wird zwischen zwei Bußgeldstufen differenziert:
- bis zu 50.000 Euro Bußgeld kann z. B. ein folgender Verstoß gegen den Datenschutz nach sich ziehen: Verstoß gegen die Meldepflicht, die Auskunftspflicht, die Zweckbindung oder unzulässige Erhebung von personenbezogenen Daten entgegen den Willen des Betroffenen.
- bis zu 300.000 Euro Bußgeld sieht das BDSG z. B. in den folgenden Fällen vor: unbefugte Datenerhebung von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten, Erschleichung einer Datenübermittlung, Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken trotz Widerruf des Betroffenen, Verstoß gegen die Informationspflicht bei Kenntnis unrechtmäßiger Datenerhebung.
Neues Bundesdatenschutzgesetz
Mit Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung müssen alle nationalen Gesetze auf die jeweiligen Bestimmungen entsprechend zugeschnitten werden. Obwohl es dabei keiner separaten Übertragung in nationales Recht bedarf, müssen die Einzelgesetze dennoch derart umformuliert werden, dass sie den Bestimmungen in der DSGVO nicht zuwiderlaufen. Sie dürfen Sie lediglich ergänzen.
Im neuen BDSG werden mithin auch die Bußgeld- und Strafvorschriften entsprechend abgewandelt. Ein direkter Bezug zu den betreffenden Passagen der DSGVO wird hergestellt. Die Regelungen sind dann auf insgesamt drei Paragraphen verteilt (§§ 41 bis 43 BDSG). Diese ergänzen dabei nur die DSGVO und sind bezogen auf den Katalog an Verstößen umfassend gekürzt.
Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz werden die Strafen gemäß (neuem) BDSG zum Teil sogar angehoben:
- Die wissentliche, gewerbsmäßige und unberechtigte Weitergabe zahlreicher personenbezogener Daten kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben. Beim Erschleichen von Daten oder unberechtigter und entgeltlicher Datenverarbeitung bleibt der derzeitige Strafrahmen bestehen.
- Die Geldbuße bei einem ordnungswidrigen Verstoß wurde auf 50.000 Euro gedeckelt. Betrachtet werden ab Mai 2018 dabei aber nur noch zwei Tatbestände gesondert: der Verstoß gegen das Auskunftsrecht sowie die nicht rechtzeitige Unterrichtung des Betroffenen.
Die Streichung von Delikten aus dem BDSG bedeutet aber nicht, dass ab Wirksamkeit des neuen Entwurfs nur noch diese sanktioniert werden können. Vielmehr verdankt sich dies der Tatsache, dass die meisten anderen zuvor geführten Verstöße nunmehr in die DSGVO aufgenommen wurden. In dieser sind eigens Strafen für einen Verstoß gegen den Datenschutz vorgesehen.
Wie können Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz melden?
Haben Sie Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erhalten? Können Sie z. B. auch die Verletzung vom Datenschutz durch andere Arbeitnehmer jemandem melden? Oder wie können Sie sich gegen einen Verstoß gegen den Datenschutz durch den Arbeitgeber wehren?
Egal ob bezogen auf den Datenschutz in Behörden, im Internet, bei Vertragspartnern, in Behörden usf.: Der richtige Ansprechpartner ist in all diesen Fällen regelmäßig der zuständige Datenschutzbeauftragte. Ein solcher muss sowohl auf Landesebene, im Bund als auch in datenverarbeitenden Unternehmen bestellt werden. Gegenüber diesem können Sie eine entsprechende Anzeige etwa wegen der unberechtigten Weitergabe persönlicher Daten oder anderer Datenschutzverletzungen einbringen.
Hallo,
habe am 22.9.2018 V. [Anbieter von der Redaktion anonymisiert] per Email aufgefordert, meine Daten zu löschen, habe die Datennutzung widerrufen und sie aufgefordert, mir keine Werbung mehr zu schicken. Mir wurde per Email bestätigt, dass ich ab dem 22.10.2018 keine Werbung mehr bekomme. Nun ist gestern aber wieder eine personalisierte Werbung ohne meiner Zustimmung per Post reingeflattert.
V. [Anbieter von der Redaktion anonymisiert] nervt mich. Die haben mich vor Kurzem mit einer knapp 1000€ Schockrechnung abgezockt.
Kann ich V. [Anbieter von der Redaktion anonymisiert] verklagen ?
Meine EX lebensgefärtin ist Steuerfachwirtin (die auch meine Steuererklärung gemacht hat ) und wir haben ein gemeinsames Kind als es dann beim Jugendamt um Unterhalt ging hatte die Dame vom Amt schon meine sämtlichen Zahlen .Ist das nicht ein Verstoß gegen den Datenschutz?(und noch dazu ein Verstoß gegn ihr Schweigepflicht ?
Herzliche Grüße, Chris
Hallo,
Ich bin als Freiberufler dazu gezwungen im Rahmen des Datenschutzes meine sensibelsten Daten in Form meiner Postanschrift in meinem Impressum anzugeben.
Wie kann das sein, dass der Datenschutz nur für bezogene Kundendaten gilt, nicht aber für mich als Person, dessen Büroanschrift dieselbe Adresse wie die Wohnanschrift ist?
Wer zahlt das Bußgeld und steht in der Verantwortung, wenn es zu einem Missbrauch meiner eigenen Daten kommt?
Welchen Lösungsweg sieht die Gesetzgebung für solche Fälle vor?
Herzliche Grüße,
Alicia
Hallo
meine Lebensgefährtin und ihre Schwester waren in einem Fitnesstudio zum Probetraining. dort wurden keinerlei Daten erhoben. als sicherheit für einen Spindschlüssel mussten Sie Ihren Personalausweis hinterlegen.
Einige Zeit später bekamen beide Post von diesem Fitnesstudio.
Somit folgt, dass Fitnesstudio hat während der Zeit des Probetrainings die Daten der hinterlegeten Ausweise erhoben.
Dies kann doch nicht rechtens sein und was können Sie dagegen tun
Mit freundlichen Grüßen
Ronny
Meine Versicherung hat persöhnliche Informationen wie offene Beiträge etc meinem Vater mitgeteilt. Ich bin selbst versichert und 23 Jahre alt, er ist dadurch an Infos wie unteranderem an meine Arbeitslosigkeit gelangt. Kann ich Schadensersatz fordern ?
Hallo Maximilian,
ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in aller Regel nur im Falle eines tatsächlich entstandenen oder zu befürchtenden Schadens.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Dürfen Daten mit dem NEO-PI-R nach der neuen Datenschutzverorrdnung noch durchgeführt werden.
Mit dem NEO-PI-R werden die Persönlichkeitsmerkmale einer Person untersucht. Dürfen Unternehmen diese noch durchführen?
Unser Hausverwalter hat Unterlagen der WEG aus den Jahren 2012-2017 einfach in den Heizungskeller gestellt, der nicht abgeschlossen und für jeden, der sich im Haus aufhält, frei zugänglich ist. In den Unterlagen sind Adressen der Eigentümer, Bankverbindungen, Geburtsdaten, Grundbuchauszüge, Notariatsunterlagen, Kontoauszüge etc. abgelegt.
Es gibt zu diesem „Ablageort“ keinen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sit dies nicht zusätzlich auch noch ein Verstoß gegen die 10jährige Archivierungspflicht.
Guten Tag,
ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Die jährliche Ablesung der Heizkosten steht an. Ich habe den Vermieter gebeten, dass den Personen eine vorgefertigte Datenschutzerklärung meiner Berufskammer vorgelegt wird, um diese gegen zu zeichnen. Ich beherberge sensible Daten anderer Personen in Papier-und EDV Form. Der Vermieter meint, dies sei nicht sein Problem. Ich möge mich mit den Dienstleistern selbst in Verbindung setzen. Selbst andere Mieter (RA-Kanzlei und Agentur für Arbeit) hätten kein Problem damit, wenn alle dort ein-und aus gehen-ohne Erklärung. Die Empfehlung des Vermieters, ich möge alles weg räumen, eine Plane über die Unterlagen legen, entspricht hier nicht meinem berufsrechtlichen Bedürfnis. Der Arbeitsablauf ist gestört und das kann doch nicht wahr sein. Und auch der Tenor, ich solle mich nicht so haben, entspricht so gar nicht meinem Interesse. Und hier in unserer Kleinstadt ist der Datenschutz umso wichtiger. Denn genau aus diesem Grund haben wir das Problem mit dem unberechtigten Datenklau. Wie soll ich mich verhalten? Ohne gleich die Mietvertragskündigung zu riskieren.
Mit freundlichen Grüßen
Diana
Hallo,
die Anwältin meiner Nochehefrau hat sämtliche Halter mit Adresse eines KFZ, welches sie zur Eheschließung besaß, ausfindig gemacht. Darf die Anwältin, ohne Einverständnis der ehemaligen Halter inkl.des aktuellen Halters, in Besitz dieser Daten sein und hat sie sich unter Umständen sogar Strafbar gemacht.
VG
Hallo Andreas,
im Rahmen einer juristischen Vertretung dürfen in aller Regel auch personenbezogene Daten Dritter verarbeitet und weitergegeben werden, sofern dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich und dienlich ist.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich habe eine Abo in meinem Namen fuer meinen Vater (War ein Geburtstagsgeschenk), welches ich im April diesen Jahren fristgerecht gekuendigt habe (es laeuft Ende Februar 2019 aus). Ich habe bei der Kuendigung auch ausdrueklich darum gebeten mich nicht mit neuen Angeboten zu kontaktieren.
Jetzt haben die einfach angerufen und mit meiner Stiefmutter telefoniert. Die hatte Interesse angemeldet das Abo zu uebernehmen, stattdessen haben die aber einfach mein Abo um 2 Jahre verlaengert!
Die haben also nicht nur meine Forderung ignoriert mich nicht weiter mit „Werbeangeboten“ zu kontaktieren, sonder auch noch ohne meine Zustimmen meiner Stiefmutter am Telefon Informationen zu meinem Abo gegen und dann einfach mein Abo um 2 Jahre verlaenger!
Ich moechte nun rechtlche Schritte einleiten. Faellt so ein Handeln unter einen Verstoss gegen die dsgvo?
Hallo, in unserer Firma wurde von einer ganzen Abteilung mit 35 Mitarbeitern im SAP alle Kranken und Urlaubstage sowie sonstige Freistellungen für jeden
im PC sichtbar offen gelegt.Ich denke, dass ist gegen den Datenschutz.
Hallo
Mein oeffentlich rechtlicher Arbeitgeber hat mich nach 8 Monaten von meinen Aufgabenbereich (Abteilungsleiter) entbunden. Die Stelle wurde intern neu ausgeschrieben. Zusätzlich gab es wegen der Bedeutung der Stelle eine Info im Intranet an alle Mitarbeiter, dass ich „trotz REHA b.a.w arbeitsunfähig“ bin. Diese Information an alle Mitarbeiter über die Krankheit eines Mitarbeiters ist bis dato einmalig. Ist das nicht ein Verstoß gegen den Datenschutz?
Hallo,
ich bin Tagesmutter und habe eingewilligt, dass im Rahmen eines Tages der offenen Tür am 1. September 2018 mein Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse über einen Link, den der Veranstalter (ein öffentlicher Träger) auf seiner Website eingerichtet hat, im Internet gefunden werden konnte. Dort sind diese Daten mittlerweile nicht mehr zu sehen. Aber im Veranstaltungskalender einer anderen Website sind jetzt -zwei Monate später- noch sämtliche Daten veröffentlicht. Auf meine schriftliche Bitte meine Daten zu löschen, habe ich bisher keine Antwort erhalten.
Was kann ich tun, wenn die Daten nicht gelöscht werden.
Vielen Dank
G
Wird durch dis DSGVO nicht jeder Bürger quasi per Gesetzt (DSGVO) zu einem kriminellen abgestempelt?
Beispiel Dashcam: Nicht jeder der eine Dashcam hat und sie mitlaufen läßt will mit dem Videomaterial das tun, was der Gesetzgeber verhindern will.
Daher ist ein grundsätzliches Verbot von Dashcams aus meiner Sicht ein krimineller Akt denn hier werden die Rechte des Bürgers in einer nicht notwendigen Weise beschnitten. Die Macher hätten Sie mal mit dem Grundgesetzt auseinander setzen sollen denn ich bezweifele das die DSGVO bzw. das Verbot von Dashcam recht legitim ist.
Sowohl im Zivil als auch im Strafrecht haben Dashcasm durchaus Ihre Berechtigung und ich bin kein Gegen der DSGVO nur sollte unser Strafverfolgungsbehörden sich mal um Straftäter bemühen und nicht pauschalisiert jeden Bürger erstmal als Kriminellen abstempel.
Aus meiner Sicht ist die DSGVO durchaus sinnvoll, aber hey, Sie ist auch ein wenig bekloppt. Klingelschilder zu demontieren wegen Datenschutz.
Naja, wenn man es streng nimmt dann ist es korrekt aber nur weil wir die Möglichkeit haben muss man es nicht bis zum Excess treiben.
Und damit genau das nicht passiert bzw. passieren kann ist eine Überarbeitung der DSGVO aus meiner Sicht zwingend erforderlich weil mit diesem kleingeistigen Denken erschweren wir uns unser Leben nur unnötig.
Ich jedenfalls werde weiterhin unser Urlaubsreisen auch auf Dashcams festhalten und meine Frau NICHT fragen ob ich unsere GPS Daten am PC verwenden darf.
Ich werde Sie auch nicht fragen ob ich wissen darf was Sie verdient.
Manchmal frage ich mich schon… sind die da draussen alle nicht ganz clean im Kopf.
Hallo Redaktions Team,
wie sieht es eigentlich mit der Creditrefom aus? Die geben ja die Daten auch raus aber ich will das nicht. Nun habe ich heute Post bekommen wo ich da meine Bilanzen schicken soll was ich aber nicht machen werde. Wie vereinbart sich das mit der DSVO das die einfach Daten rausgeben dürfen?
Mit besten Grüßen
D
Hallo Dirk,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Anwalt. Beachten Sie bitte, dass die Einwilligung des Betroffenen nicht in jedem Falle erforderlich ist, was auch bei Auskunfteien und juristischen Verfahren der Fall sein kann.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich habe einen anderen Fall: Ich wollte, daß mir ein Labor meine Blutwerte per Mail zustellt. Ich habe ausdrücklich gesagt, daß ich auf den Datenschutz verzichte und würde das unterschreiben. Das Labor wollte mir nicht die Daten per Mail senden! Ich solle die Daten beim Hausarzt abholen. Ich war persönlich im Labor zur Blutentnahme. Kann ich das Labor von seiner Datenschutzpflich für meine bersönliche Daten vollständig entbinden? Es sind ja meine Daten.
Mit freundl. Gruß W.F.
Hallo Wolfgang,
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Die Übermittlung von Daten ist in der Regle nur verschlüsselt oder ähnlich sicher zulässig (etwa postalisch bei Aushändigung an den zuständigen Arzt).
Wenden Sie sich für eine umfassende Begründung für das Vorgehen in Ihrem Einzelfall an das zuständige Labor oder Ihren Arzt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ich hätte mal eine Frage zum Datenschutzgesetz…
Hatte vor ein paar Monaten eine Gerichtsverhandlung wegen Familienstreitigkeiten bezüglich des Umgangsrechtes mit dem Kind.
Da unser Gericht nicht behindertengerecht ist und der Richter wusste dass ich eine Behinderung habe und im Rollstuhl sitze hat der einfach so beschlossen die Verhandlung im Innenhof wo rundherum auch andere Gebäuden sind die Verhandlung geführt…
Darf ein Richter laut dem Datenschutzgesetz auch diese Verhandlung wo jeder mithören kann führen??
Was anderes wäre wenn z.b. ein Unfall passiert und der Richter direkt zur Unfallstelle Berufen wird um es zu klären..
Bitte um Infos wenn jemand etwas weiß ob ein Richter in meinem Fall auch es in der Öffentlichkeit machen darf…
Hallo liebes Redaktionsteam,
soeben erhielt ich einen Anruf auf meinem Handy, [Telefonnummer von der Redaktion entfernt]. Eine Umfrage der Apotheke [Name von der Redaktion entfernt] mit nur zwei kleinen Fragen. Nach Beantwortung dieser, sollte mir ein Medikament statt für 60€ für 19,95€ zu gesendet werden. Meine Adresse haben sie bereits.
Ich fragte selbstverständlich nach woher die meine Kontaktdaten hätten, da kam wieder: Wir machen eine Umfrage von der Apotheke [Name von der Redaktion entfernt] mit nur zwei kleinen Fragen.
Mit jeder Runde wurde meine Frage ein wenig vehementer wo sie meine Daten her haben. Die beste Antwort war: Wir stehen sehr für Datenschutz daher können wir Ihnen diese Auskunft nicht geben.
Nun wollte ich wissen wie der Anrufer eigentlich mit Namen heißt: Wir sind von der Apotheke [Name von der Redaktion entfernt] und machen eine Umfrage mit nur zwei kleinen Fragen….
Danach wurde einfach aufgelegt.
Wie sieht diese ganze Vorgehensweise Datenschutzrechtlich aus?
Was kann ich nun tun?
Mit freundlichen Grüßen
T.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es wurde auf meinen Namen, ohne meine Einwilligung ein Stromvertrag abgeschlossen. Dieses wurde von der
Stromgesellschaft getan.Ist dieses ein Verstoß,gegen die Datenschutzrichtlinien??
Danke
Hallo,
eine Beamtin, somit Amtsträgerin, der DRV hat mehrfach über einen längeren Zeitraum ohne dienstlichen Anlass auf meine bei der DRV gespeicherten Daten zugegriffen. Ich habe die Zugriffsprotokolle von der DRV bekommen. Sie kann sich angeblich nicht erinnern. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde inkl. Disziplinarverfahren läuft. Ich habe zusätzlich Strafanzeige erstattet. Der Staatsanwalt will meine Strafanzeige als OWi gem. §85 a SGB X abtun und diese der Landesdatenschutzbeauftragten übergeben. Ich kann nicht beweisen, an wen die Daten weitergeben wurden. Ich weiß aber an wen, warum usw. und habe den Staatsanwalt über die Hintergründe informiert. Der Staatsanwalt bestätigt die Indizienlage, sieht aber ohne weitere Beweise keine ausreichende Erhärtung des Tatverdachts. Somit hebelt die Staatsanwaltschaft sämtliche Strafvorschriften aus, da i.d.R. niemals ein von einem Datenschutzverstoß Betroffener Beweise über die an unberechtigte Zugriffe folgende Weitergabe und Verwendung seiner Daten vorlegen können wird. Damit entgehen u.a. Beamte regelmäßig den Strafvorschriften, insb. der Ermittlung wegen Verstoßes gegen § 353b StGB – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Vor diesem Hintergrund wirkt alles, was immer mit Datenschutz bzw. Sozialdatenschutz versprochen und in diesem Sinne auch technisch und organisatorisch implementiert wird, wie eine Farce. Vollkommen nutzlos. Protokollierte, nicht berechtigte Zugriffe. Keiner rührt sich. Am Ende kann so jeder, der bei der DRV angestellt ist, alle Versicherten ausspionieren, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen wie die Entfernung aus dem Dienstverhältnis wg. eben Verstoß gegen §353b StGB.
Was kann man hier noch tun, damit das nicht so bleibt und die Staatsanwaltschaft auf eine Straftat anstatt auf eine OWi abstellt?
Danke
Hallo Otto,
bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Bewertung ggf. an einen Anwalt. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen und können auch nicht einschätzen, was in diesem Fall an Möglichkeiten gegeben ist, da sich der Sachverhalt auf strafrechtliche Bewertungen bezogen ist.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo!
Ich würde Sie um die Beantwortung folgenden Sachverhalts bitten:
Ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt.
Ich bin nebenbei Selbstständig. Nun hat mein Arbeitgeber einen gemeinsamen Kunden angerufen und diesem erzählt das er mich gekündigt hat.
Stellt diese Information nicht eine Verletzung der DSGVO dar?
Mit freundlichen Grüßen!
Maximilian
Hallo Maximilian,
bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung an einen Anwalt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber war/ist es eine Anweisung, dass persönliche Login-Daten für diverse Datenbanken/Programme für jeden sichtbar unter den Arbeitslaptop geklebt oder hinterlassen werden, damit in Abwesenheit Arbeitskollegen/Kolleginnen Zugriff auf die jeweiligen Datenbanken haben. Ich selbst habe auch mit den Logins anderer Kollegen gearbeitet, die durch Urlaub/Krankheit abwesend waren. Selbst von ehemaligen Mitarbeitern werden diese Daten genutzt.
Wem kann ich dies melden? Zugriffe auf Dienstprogramme/Datenbanken können um jeweilige Rollen für Vertreter erweitert werden, sodass die Offenlegung der persönlichen Passwörter nicht von Nöten ist.
VG
Tina
Hallo Tina,
sofern in diesem Fall keine personenbezogenen Daten betroffen sind, ist eine Anwendung der DSGVO oder anderer Datenschutzbestimmungen nicht ersichtlich. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an den zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
ihr erhalte seit einiger Zeit Anrufe mit dem Inhalt ich hätte zwei Reisen und 500 € in Bar gewonnen. Da mir das alles sehr unseriös vorkam, fragte ich nach der Quelle meiner Daten und bat um den Unternehmensnamen, um meine Daten zu erfragen und löschen zu lassen. Der Name wurde als „Online Vermittlungsagentur“ angegeben. Sitz wäre Hannover. Woher die gute Dame meine Daten hätte dürfte Sie aus Datenschutzgründen nicht sagen. Bereits das zweite mal bat ich darum, nicht mehr kontaktiert zu werden. Bei Anrufe wurden seitens des Anrufers beendet als ich auf die EU-DSGVO hinwies und eindringlich nach der Firmenanschrift fragte.
Wie kann ich hier vorgehen?
Hallo Franziska,
mögliche Verstöße gegen den Datenschutz können Betroffene gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden melden. Bei Telefonwerbung können ggf. auch Verbraucherschutzorganisationen helfen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo, wir hatten mit unserem Fahrzeug einen Auffahrunfall und haben alles unserer Versicherung gemeldet um alles zu regeln. Soweit so gut, jetzt haben wir das Gutachten per Mail bekommen. Laut dieser Mail ist unser Auto mit 17 Fotos in eine Autobörse zum Ankauf eingestellt worden, ohne uns vorher zu informieren bzw zu fragen ob wir das möchten.
Bei den Bildern ist auch der Fahrzeugbrief mit drin, wo der Name meines Mannes und unsere Adresse deutlich zu sehen sind.
Ist das ein Verstoß gegen die DSVGO?
Hallo Kathrin,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an den Datenschutzbeauftragten des betreffenden Unternehmens.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
ich wurde gerade über Facebook von einem niederländischen Inkassounternehmen kontaktiert, ob ich Frau X sei, inklusive meiner vollständigen alten Adresse.
Es ging um die Zahlung eines Bußgeldes, die ich vergessen habe zu zahlen.
Ist das Rechtens?
Hallo Kristina,
öffentlich vom Betroffenen zugänglich gemachte Daten können in der Regel auch von Inkassounternehmen genutzt werden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
mein Steuerberater hat zum 2. Mal vertrauliche Daten zu meiner Steuererklärung an eine Dritte Person per E-Mail geschickt. Nach dem 1. Mal habe ich schriftlich um Stellungsnahme und Änderung meiner Daten gebeten – nichts ist passiert.
An wen kann ich mich zwecks Meldung und Beschwerde sowie möglichen weiteren Schritte wenden?
Besten Dank für die Hilfe im Voraus!
Hallo,
nicht in jedem Fall ist die Einwilligung des Betroffenen in die Datenübermittlung oder Datenverarbeitung erforderlich, insbesondere, wenn eine gesetzliche Grundlage dies gestattet. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Datenschutzbeauftragten. Mögliche Datenschutzverstöße können Betroffene gegenüber den Aufsichtsbehörden melden.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
ein ehemaliger Arbeitskollege hat sich kurz vor Ende seines AV alle Klientendaten aus dem System kopiert, nun hat er sich selbstständig gemacht und telefoniert unsere Klienten durch um diese abzuwerben, was kann ich hier tun? Fällt das in die Zuständigkeit der Polizei oder mehr in den Datenschutz?
Danke vorab!
Hallo JayJay,
bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Bewertung des Falles an einen Anwalt.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Ein Mieter meiner Wohnung hat die für ihn durch den Verwalter der Wohnung erstellte Nebenkostenabrechnung – Sie enthielt meine volle Anschrift – an einen seiner Bekannten weitergereicht. Dieser wiederum hat diese Nebenkostenabrechnung an ca. 20 bis 30 (oder noch mehr) Leute unter Behauptung falscher Tatsachen in einer Email weitergegeben.
Fällt die Weitergabe meiner Anschrift unter die DSGVO?
Ist die Weitergabe ein abmahnungswürdiger Verstoss des Mieters und dessen Beknnten?
Vielen dank
Hallo,
bitte wenden Sie sich für eine fallspezifische Klärung bitte an einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Hallo,
wie weit muss eine versendete E-Mail vom Anwalt gesichert sein(verschlüsselt oder nicht)
darf der Schriftverkehr mit der gegnerischen Seite ohne Zustimmung per E-Mail stattfinden?
Hallo Mario,
in der Regel ist die Übersendung von personenbezogenen Daten angemessen abzusichern. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständigen Stellen.
Die Redaktion von Datenschutz.org
Guten Tag,
in einem aktuell laufenden Mehrbedarfs-Verfahren hat sich der Kindesvater unserer gemeinsamen Tochter Informationen von der Schule eingeholt. Völlig legitim.
Darüber hinaus jedoch holte er sich auch Informationen über mein zweites Kind (nicht seine Tochter, weder biologisch, noch rechtlich, noch emotional) ein.
Die Schule gab ihm Auskunft über beide Kinder und diese Informationen, auch die meines anderen Kindes, nutzt er nun im Verfahren für sich.
Was kann ich tun, da ich hier die Rechte meines zweiten Kindes als missachtet sehe!
Hallo Bibi,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Anwalt.
Die Redaktion von Datenschutz.org