Das Wichtigste zur Datenschutzverletzung in Kürze
- Die Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz nach sich ziehen kann, richten sich maßgeblich nach den Angaben im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ab Mai 2018 sind zudem für alle EU-Mitgliedstaaten die Strafen verbindlich, die die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht.
- Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.
- Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz kann derzeit noch zu einem Bußgeld bis 300.000 Euro führen oder gar zu einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe. Die hierin enthaltenen Sanktionen werden mit der Neuerung auf wenige Delikte eingeschränkt.
Bußgeldrechner: DSGVO-Verstöße
Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen den Datenschutz?
Inhaltsverzeichnis
Mit Wirkung zum 28. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung für alle Mitgliedsländer verbindlich. Anders als bei anderen Datenschutzrichtlinien bedarf es nicht erst der Übertragung in nationales Recht. Bis zum Ablauf dieser Frist gelten die EU-Datenschutzrichtlinie und die bisherigen nationalen Datenschutzgesetze übergangsweise noch in ihrer alten Form.
Bei der Betrachtung, welche Sanktionen ein Datenschutzverstoß zur Folge haben kann, ist mithin auch diese Differenz zu berücksichtigen und einander gegenüberzustellen.
Verstoß gegen den Datenschutz – Konsequenzen gemäß Bundesdatenschutzgesetz
Die derzeit noch aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes befasst sich in den §§ 43, 44 mit den Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz je nach Ausgestaltung zur Folge haben kann. Wichtig ist dabei, dass nicht jeder Verstoß gegen den Datenschutz ins Strafrecht hineinfällt. Unterschieden wird nämlich zwischen Ordnungswidrigkeiten (§ 43 BDSG) und Straftaten (§ 44 BDSG). Die Paragraphen enthalten jeweils einen umfassenden Katalog von entsprechend sanktionierten Verstößen.
Bei den Ordnungswidrigkeiten wird zwischen zwei Bußgeldstufen differenziert:
- bis zu 50.000 Euro Bußgeld kann z. B. ein folgender Verstoß gegen den Datenschutz nach sich ziehen: Verstoß gegen die Meldepflicht, die Auskunftspflicht, die Zweckbindung oder unzulässige Erhebung von personenbezogenen Daten entgegen den Willen des Betroffenen.
- bis zu 300.000 Euro Bußgeld sieht das BDSG z. B. in den folgenden Fällen vor: unbefugte Datenerhebung von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten, Erschleichung einer Datenübermittlung, Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken trotz Widerruf des Betroffenen, Verstoß gegen die Informationspflicht bei Kenntnis unrechtmäßiger Datenerhebung.
Neues Bundesdatenschutzgesetz
Mit Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung müssen alle nationalen Gesetze auf die jeweiligen Bestimmungen entsprechend zugeschnitten werden. Obwohl es dabei keiner separaten Übertragung in nationales Recht bedarf, müssen die Einzelgesetze dennoch derart umformuliert werden, dass sie den Bestimmungen in der DSGVO nicht zuwiderlaufen. Sie dürfen Sie lediglich ergänzen.
Im neuen BDSG werden mithin auch die Bußgeld- und Strafvorschriften entsprechend abgewandelt. Ein direkter Bezug zu den betreffenden Passagen der DSGVO wird hergestellt. Die Regelungen sind dann auf insgesamt drei Paragraphen verteilt (§§ 41 bis 43 BDSG). Diese ergänzen dabei nur die DSGVO und sind bezogen auf den Katalog an Verstößen umfassend gekürzt.
Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz werden die Strafen gemäß (neuem) BDSG zum Teil sogar angehoben:
- Die wissentliche, gewerbsmäßige und unberechtigte Weitergabe zahlreicher personenbezogener Daten kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben. Beim Erschleichen von Daten oder unberechtigter und entgeltlicher Datenverarbeitung bleibt der derzeitige Strafrahmen bestehen.
- Die Geldbuße bei einem ordnungswidrigen Verstoß wurde auf 50.000 Euro gedeckelt. Betrachtet werden ab Mai 2018 dabei aber nur noch zwei Tatbestände gesondert: der Verstoß gegen das Auskunftsrecht sowie die nicht rechtzeitige Unterrichtung des Betroffenen.
Die Streichung von Delikten aus dem BDSG bedeutet aber nicht, dass ab Wirksamkeit des neuen Entwurfs nur noch diese sanktioniert werden können. Vielmehr verdankt sich dies der Tatsache, dass die meisten anderen zuvor geführten Verstöße nunmehr in die DSGVO aufgenommen wurden. In dieser sind eigens Strafen für einen Verstoß gegen den Datenschutz vorgesehen.
Wie können Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz melden?
Haben Sie Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erhalten? Können Sie z. B. auch die Verletzung vom Datenschutz durch andere Arbeitnehmer jemandem melden? Oder wie können Sie sich gegen einen Verstoß gegen den Datenschutz durch den Arbeitgeber wehren?
Egal ob bezogen auf den Datenschutz in Behörden, im Internet, bei Vertragspartnern, in Behörden usf.: Der richtige Ansprechpartner ist in all diesen Fällen regelmäßig der zuständige Datenschutzbeauftragte. Ein solcher muss sowohl auf Landesebene, im Bund als auch in datenverarbeitenden Unternehmen bestellt werden. Gegenüber diesem können Sie eine entsprechende Anzeige etwa wegen der unberechtigten Weitergabe persönlicher Daten oder anderer Datenschutzverletzungen einbringen.
Hallo
Ich hatte in meinem Büro einen Videodreh mit einer professionellen Agentur , die brauchten „Papierstapel“ zum drehen. Da wir wenig Papier haben hatte ich die Daten Tonne geöffnet und Ihnen welches gegeben . Eine Geheimhaltungsvereinbarung und eine Anwesenheitsliste habe ich unterschreiben lassen. Die Eingangstür vom Büro stand mehrere Stunden offen da ständig raus und reingegangen wurde . Die Tonne hab ich dann nach 1,5 zugemacht . Meine Kollegen hatten sich gezwungen gefühlt den „Verstoß „ bei der Zentrale zu melden ohne mich vorher zu informieren . Was kann passieren ?
Ich habe neulich von einem Mitarbeiter des Fitness-Studios, bei dem ich kürzlich noch war, eine Whatsapp-Nachricht mit der Bitte um die Teilnahme an einer Umfrage für seine Bachelor-Arbeit bekommen. Das Studio und der Datenschutzbeauftragte der Kette stellen diese Umfrage jetzt als Studio-Umfrage dar, obwohl die Anfrage in der Einleitung meiner Auffassung nach eindeutig von der zweckgebundenen Nutzung meiner Daten abweicht. Hier der exakte Passus:
„Im Rahmen meiner Bachelor-Arbeit erstelle ich eine anonyme Umfrage für alle ehemaligen XYZ-Mitglieder […])
Sehe ich das mit der privaten Nutzung meiner und der Daten meiner Frau richtig? Und was kann ich nun dagegen tun?
Bei der Firma Forster Profilsysteme in Arbon hat man in der Verladestrasse eine Kamara angebracht.
Man hat uns gesagt das ist nur zur Sicherheit Überwachung. Aber es werden auch die Mitarbeiter überwacht. Ich bin der Meinung dass der Datenschutz dort jeden einzelnen verletzt wird. wie soll ich mich verhalten? Kann man auch die Firma Forster anzeigen?
Guten Tag
Meine Ärzten wurden direkt von meiner Krankenversicherung abgefragt, die Schweigepflichtentbindung hatte ich nicht unterschrieben und meine KV explizit angefragt mir die Fragebogen zu senden. Schlimmer, im Schreiben an meine Ärzte steht, dass ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden habe, was falsch ist. In den Fragebogen, wurden viel
detailliertere Angaben zu meinem Gesundheitszustand als im Antrag, abgefragt. Der Arzt hat sich auf die Aussage der KV beruht, und hat die Fragebogen ohne sich vorher bei mir zu melden, zurückgeschickt.
Habt Ihr schon ähnliche Fälle erlebt? Bin für jedes Rat dankbar.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich habe schwere Datenverstöße von deutschen Steuerfahndern mit Wissen der leitenden Staatsanwaltschaft in NRW, die Auszüge aus einer Ermittlungsakte/Bestandteil einer Gerichtsakte in einem möglich Steuerstrafvefahen) an eine Privatperson in die Schweiz geschickt haben (zwecks Erweiterung seiner Aussage), die meine personenbezogenen Daten (und Daten von noch anderen Personen) enthielten, ohne mein Wissen und meine Einwilligung und ohne jegliche Hinweise die Daten geheim zu halten für diese Privatperson). Von dem Vorgang habe ich erst im August 2018 erfahren. Zwischenzeitlich habe ich den Datenverstoß (Datenübermittlung in ein Drittland) bei dem BfDI und LDI NRW angezeigt, ohne dass diese tätig wurden. Könnte ich rechtlich gegen diese Steuerfahnder und leitenden Oberstaatsanwältin vorgehen (Schadenersatz § 82 DSVGO)? Mittlerweile gibt es schon einige Urteile auch EuGH-Urteile. Ich bin auch davon überzeugt, dass diese Vorgehensweise kein Einzelfall ist. Auch wird gegen den Spezialitätsvorbehalt Schweiz verstoßen. Ichdachte immer, dass nur auf Grund eines Internationalen Rechtshilfeersuchen in einem möglichen Steuerstrafverfahren von Behörde zu Behörde ermittelt werden kann. Auch meine Petition an den Landtag NRW wurde nicht weiter verfolgt. Das ganze ich ein Justiz- und Steuerfahnderskandal.
Ich bedanke mich sehr für eine Antwort.
Nutzer von WhatsApp geben bei der Installation und, wenn es nicht durch Einstellungen im Betriebssystem unterbunden wird, regelmäßig die Telefonnummern ihrer Kontakte an WhatsApp weiter. Zitat aus den Nutzungsbedingungen:
„Adressbuch. Im Einklang mit geltenden Gesetzen stellst du uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp Nutzern und anderen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten.“
(1) Da die Weitergabe typischerweise ohne die Zustimmung derer geschieht, deren Telefonnummern weitergegeben werden, stellt dies einen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
(2) Da die Formulierung in den Nutzungsbedingungen den Eindruck erweckt, die Weitergabe der Daten geschehe selbstverständlich „im Einklang mit geltenden Gesetzen“, inwieweit lässt sich WhatsApp für die Verstöße mitverantwortlich machen?
Ich stelle die Frage zum folgenden Fall. Wenn eine Privatperson daran denkt, Firmenadressen mit einer anderen Privatperson zu teilen, ist dies ein Verstoß gegen das DSGVO-Gesetz? Es gibt verschiedene Gründe, zum Beispiel die Wahl eines Essensortes, eine Liste von Unternehmen mit der Absicht, sich für eine Stelle zu bewerben … usw.
Hallo,
folgende Situation. Gestern war ich im Autohaus um ein Auto anzusehen und dieses letztendlich auch zu kaufen. Der Verkäufer ließ mich alle Verträge unterschreiben, betonte auch ganz klar wie wichtig die Datenschutzvereinbarung wäre.
Kurz darauf ging es um die Versicherung, welche ich selber machen möchte, woraufhin er mich fragte, ob ich denn noch irgendwelche Daten des Fahrzeugs (HSN/TSN) benötige – dies beantwortete ich mit Ja.
Ich meinte, dass mir der Verkäufer diese Daten einfach kurz aufschreiben könne, woraufhin er jedoch meinte, dass er noch eine Fahrzeugscheinkopie im System hätte und mir diese aushändigen könne, sofern ich das wollen würde. Kurzum willigte ich ein und er druckte mir diese Kopie aus – auf der Kopie klar und deutlich für mich zu lesen ( und ja nun auch sogar in meinem Besitz)…Die Daten der Vorbesitzerin. Adresse, Name etc alles da.
Nun die Frage: Inwieweit ist das ein Bruch dieser zuvor als hochgradig wichtig betitelten DSE ? Und – sollte man, bzw. könnte man, dagegen vorgehen? Also rein hypothetisch?
Vielen Dank!
Mit besten Grüßen,
Tobi.
Guten Tag,
ich werde mit meiner vollen Postadresse im Internet bei „post-adresse.de“ genannt. Unter postadresse.de findet sich kein Ansprechpartner.
Genau dasselbe bei telefonbuch-suche.com.
Ich kann mich nicht erinnern, diesen Unternehmen meine Einwilligung zur Veröffentlichung meiner Daten gegeben zu haben. Den Telefonbucheintrag bei der Telekom habe schon lange löschen lassen.
Was muss ich tun, um meine Adresse bei diesen beiden Unternehmen löschen zu lassen?
Mfg
Hallo Barbara,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die zuständigen Unternehmen.
Die Redaktion von datenschutz.org
Hallöchen,
ein Telefonanbieter hat meine Dokumente (Vertrag) an einen anderen Kunden geschickt, mit Namen/Adresse/Rufnr./Kundennr./Iban ! und Zugangsdaten). Ich soll jetzt auf Abbuchungen meines Kontos achten. Hab jetzt schlaflose Nächte und schaue ständig auf mein Konto. Zur Sicherheit hätten sie es der Aufsichtsbehörde gemeldet. Aber was hab ich davon? Was kann ich jetzt tun?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ich bin auf einer Schachseite angemeldet.
Gestern hat der Webseitenbetreiber in seinem Forum öffentlich bekanntgebegen, dass er meine „dynamischen IP-Adressen über mehrere Monate verglichen hat. Laut seiner Veröffentlichung hat der auch einen E-Mail-Adresse-Vergleich, identische Browserkennungen und Zeitpunkte, zu den meine Frau und ich onlien waren mit einbezogen.
Die Erkenntnisse aus seiner Vergleiche hat er in einem internen Forum „Team Member“ zur Kenntnissnahme der dort vorhandenen Personen zur Verfügung gestellt.
Weder meine Frau noch ich haben die Freigabe und Erlaubnis zu einer solchen Analyse erteilt.
Laut dem Webseitenbetreiter wären dies keine große Sache.
Ist die Analyse meiner dynamischen IP-Adresse über mehrere Monate nach dem neuen Datenschutzgesetzt erlaubt?
Vielen Dank im Voraus.
Ich bin seit mehr als 35 Jahren bei T Mobil. Seit Klax max und Mücke.
Ich hab eine Partnerkarte bei T Mobil gelöst. Nach dem mein Partner eine Rechnung über 800 Euro gemacht hat , hab ich diese dann Sperrrn gelassen. Damit er aber nicht wieder Unfug damit macht hab ich das Persönliche Kunden Passwort auch umgeendert. Jedoch hat ohne meines Wissen und ohne mich zu verständigen T Mobil mein Persönliches Kundenpasswort meinen Partner weitergegeben. Ich wurde dann mit einer Rechnung von über 900 Euro kontaktiert. Mein Partner wohnt nicht im gemeinsamen Haushalt und wurde Amtlich im Oktober 2019 von mir Abgemeldet. Auch hab ich im Oktober jeglichen Kontakt zu Ihm Abgebrochen . Ich habe eine Betrugsanzeige gegen meinem noch Partner gemacht jedoch trotz dem T Mobil alle Dokunente also auch Betrugsanzeige Plus Meldezettel und Reisepass von dem Verursacher bekommen hat Plus der Alkten Zahl und noch keine Verhandlung Stattgefunden hat , verlangt T Mobil von mir das ich den Aushaftenden Betrag den Sie verursacht haben sofort im März begleichen soll.
Sie haben mein Persönliches Recht auf Datenschutz so meine Meinung ( weiter gabe meines Persönlichen Kundenkennwort ) missbraucht.
Was kann ich tun in diesen Fall?
Helfen Sie mir bitte und sagen Sie mir welchen Paragraph hier zur Anwendung kommt und ob ich wirklich für das Haften muß. Meine Existenz ist gefährdet . T Mobil macht ständig Druck auch auf mich . Auch hat T Mobil mir ein Angebot unterbreitet in dem ich mich nach Ablauf der Partner Karte 2021 noch 2 Jahre weiter binden soll und eine Gutschrift von über 200 Euro erhalte so das ich statt 1000 ,49 Euro nur 876 Euro bezahlen muß. Dieses Angebot hab ich nicht Angenommen da die Verhandlung noch aussteht.
Hallo, seit kurzem wird eine Baustelle in der Nachbarschaft mit LiveVideokamera überwacht.
Dabei wird auch öffentlich zugänglicher Raum überwacht, u.a. auch meine Haustür.
Wie kann ich das untersagen?
Was ich mich frag: Wer bekommt das Geld? Ich?!
Angenommen ich als Privatperson mache gegen eine andere Privatperson eine grobe Datenschutzverletzung geltend, kann es beweisen und die Strafe beträgt 50.000,- EUR. Im Netz steht immer, dass Geldbußen an die Staatskasse gehen, ich konnte nirgendwo etwas lesen, das mir das Geld bezahlt werden muss. Bei bei Bußgeldern zu Ordnungswidrigkeiten, die von Behörden erhoben werden (z.B. Strafzettel) ist das mit der Staatskasse klar, aber Privat-zu-Privat?! Da kann man doch nicht sagen, das kriegt auch der Staat, also ein völlig Unbeteiligter. Trivialbeispiel: Wenn jemand ein Stopschild missachtet, meinen Wagen zu Schrott rammt, bekommt das Geld für den Schaden ja auch nicht der Besitzer des Straßenschildes, also die Stadtkasse.
Kann mich mal einer aufklären, damit ich nicht doof sterbe?!
Bei der Verhängung eines Bußgeldes handelt es sich um eine strafrechtliche Entscheidung, also eine Bestrafung.
Wenn Dir ein Schaden entstanden ist, so ist das ein zivilrechtlicher Anspruch, welchen Du gegen den Schädiger geltend machen kannst.
[Hinweis der Redaktion: Bußgelder unterliegen der verwaltungsrechtlichen Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Strafrechtliche Konsequenzen sind Geld- oder Freiheitsstrafen, die bei Straftatbeständen folgen können.]
Hallo, Ich habe das problem das mein Vater heute von seinem Konto eine Lastschrift abgezogen worden ist. Obwohl es mein verschulden ist, ich habe dafür nirgendswo unterschrieben oder seine Konto daten angegeben. Als mein Vater Anrief hat die Frau am telefon einfach meinem Namen ihn gesagt, Ohne meine erlaubnis ich habe sofort dort angerufen und gefragt was das denn soll,
sie haben sich versucht rauszureden und gemeint das sie nicht meinem Namen gesagt haben.
Darf ich die Zahlung einstellen bis ich die Sache Mit nem Datenschutzbeauftragen geklärt habe?
Mfg
Hallo, leider wurde über Amazon Payment fast 1500 Euro abgebucht. Leider kümmert sich Amazon nicht darum. Ich stelle mir die Frage wie diese Personen an meine Daten von Amazon gekommen sind und wer sie vielleicht noch bekommen hat.
Liegt hier ein Datenmissbrauch vor? Was kann ich da machen? LG Tanja
Hallo,
Als Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens arbeite ich zusammen mit meinen Kollegen als angemietete Fremdfirma in einer Hochschule. Die Hochschule ist eine vom Land getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das dortige Personal steht im öffentlichen Dienst.
Seit einigen Wochen haben wir ein neues Scanner System für unsere Streifen. Es sind auf dem Hochschulgelände mehrere Kontrollpunkte angebracht plus 1 Punkt an einem Gebäude außerhalb des Geländes. Dieses wird extra 2-mal abends angelaufen und der Kontrollpunkt gescannt.
Die Punkte werden bei den Streifgängen mit einem Scanner abgelesen und gespeichert. Dies dient zum Nachweis, dass wir die Streifen gelaufen sind und wann wir zu welcher Zeit wir an welchem Punkt waren. Unter der Woche wird eine Streife nachts gelaufen am Wochenende drei. Die Streifengänge werden am PC ausgelesen und an unsere Firma geschickt. Sie dienen zum Nachweis, dass sie Vertragsgemäß durchgeführt wurden und zur Erstellung der Rechnung.
Da dies sensible Daten sind sollten Zugang nur, soviel ich in Erfahrung bringen konnte, der Auftraggeber, das ist die Hochschule, das Dezernat Ressourcen und die „Leitung Abteilung Bauangelegenheiten und Facility Management“ haben.
Seit wir das neue System haben hat ein uns Weisungsbefugter beantragt ebenso Zugriff zu diesen Daten zu bekommen. Seitdem beschwert er sich öfter, dass die Streifen zu schnell gelaufen sind und ein anderes Mal beschwerte er sich, dass das Gebäude das außerhalb des Geländes liegt statt zweimal nur einmal angelaufen wurde. Dabei war es keine Absicht sondern nur vergessen worden weil wir vorher noch mit Kontrollen und Vorbereitung zur Schließung in den anderen Gebäuden beschäftigt waren.
Wahrscheinlich wollte er nur deshalb Zugriff auf die Daten um uns Sicherheitsleute zu kontrollieren und um Druck auszuüben.
Jetzt habe ich gehört, dass er eigentlich keinen Zugriff hätte erhalten sollen. Er begeht Datenmissbrauch indem er sie gegen uns verwendet. Dafür sind sie nicht gedacht.
Darf er das oder nicht?
Ich habe nach Austritt meines letzten Arbeitgebers ein Schlusszeugnis verlangt. Anstelle des Zeugnisses meiner Person, erhielt ich eines einer ehemaligen Arbeitskollegin. Wo ist nun mein Zeugnis, bei ihr, bei jemand ganz anderem, im nirgendwo?
Immerhin stehen Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Ein-und Austrittsdaten drauf. Kann man das einfach nur als „Fehler passieren überall“ oder grobe fahrlässige Handlung titulieren? Wie gehe ich vor? Meine Rechtsschutzversicherung rät mir nichts zu unternehmen, zumal ich ja mein Zeugnis noch gar nicht habe und der Aussage „Jeder macht mal Fehler“ getätigt wurde.
Vorgeschichte um es zu verkomplizieren:
Mein ursprüngliches Schlusszeugnis wurde sehr negativ geschrieben (man war erbost und enttäuscht dass ich „mir nix, dir nix“ gekündigt hatte weil man es verabsäumt hat, gegen meinen „Mobbingfall“ intern vorzugehen. Nun kamen die internen Konsequenzen zu tragen (Wer war dafür verantwortlich, warum hat man keinen offiziellen Mobbingfall eröffnet, warum hat nie jemand etwas unternommen, an welcher Stelle hat man versagt, …..)
Nach Intervenieren meiner Rechtsschutzversicherung mit der Bitte ein wohlwollendes Zeugnis zu schreiben welches ich formuliert habe, (schriftliche Beweisstücke anhand von exzellenten und hervorragenden Bewertungen sowie Beurteilungen meinerseits durch meinen direkten Vorgesetzen widerlegen schwarz auf weiss und glasklar, das durchwegs schlechte Zeugnis). Kurzum, ich warte immer noch auf mein „neues“ Zeugnis.
Was soll ich nun tun??
Vielen herzlichen Dank
Ich habe die fristlose Kündigung ohne Angabenvon Gründen bekommen undder Arbeitgeber hat am nächsten Tag bei einer Mitarbeiterversammlung den Kündigungsgrund ohne das ich den Grund wußte an die Mitarbeiter weitergegeben.
Ein Mitarbeiter filmt unerlaubt Teile des Büros. Ich weiss leider nicht, wie lange das schon
so vor sicht geht, vermutlich ein paar Wochen, da ich durch Zufall die Kamera entdeckte.
Ich habe meinen Chef informiert und Bilder von der aktiven IP-Kamera gemacht.
Mein Chef meidet allerdings Konfrontation mit Mitarbeiter und hat ihn deswegen nicht
angesprochen, bzw ein Verbot der Kamera erteilt.
Was wären die nächsten Schritte?
Hallo,
Ist das schon eine Datenschutz Verletzung wenn ich was bei lieferando bestelle (domino’s) ohne natürlich dass jemand es wissen soll. Später bekommt das jemand mit, ich versuche mich rauszureden und wenig später gehen die jenigen im Laden persönlich nachfragen und bekommen die Rechnung mit meinen kompletten Daten etc drauf. Ich meine gut jetzt waren es zwar bekannte Leute aber hätte ja auch jemand anderes sein können Weiss ja der Laden nicht in dem Fall
Arbeitgeber Zeitarbeit schickt Lohnsteuerbescheinigung an mich per I mail und 5 andere Lohnsteuerbescheinigungen von anderen Personen hängen mit ihn der I mail und alle können jeden seien Daten einsehn !! Unglaublich oder wie soll ich Vorgehen Datenschutz absolut misbraucht meine Daten könne die anderen weiter geben Lohn Nummern usw steht ja alles drauf
Ich habe ein Problem mit einen deutschen Forum welches ich gebeten meine gesamten Daten zu löschen inkl meiner Beiträge dort. Leider sind meine Daten und Beiträge nach wie dort zu sehen. Was kann ich nun machen?
Meine Bank, nachdem ich einige Probleme mit Kontowechsel etc. hatte, hat ein persönlich an mich gerichtetes Schreiben mit sensiblen Daten (Höhe meines aushaftenden Kredites) einfach an unsere Personalabteilung gesendet, um eine Bezugspfändung vorzunehmen. Hätte da nicht der Betrag geschwärzt werden müssen, die Höhe meines Kredites geht doch in der Pers.Abt. keinen was an. Darf das Bankinstitut das einfach so machen?
Ich bin Mitglied einer größeren öffentlichen Gruppe in den sozialen Medien. Wir haben weder einen Vereinsstatus noch sind wir irgendwie anderes als Gruppe rechtlich relevant.
Eine private Person richtet für einzelne aus dieser Gruppe E Mail Adressen ein und gibt diese öffentlich in den sozialen Medien bekannt. Sie sollen bekannt sein, damit die Leser in den sozialen Medien sich mit teilweise vertraulichen Fragen an die angeschriebene Person richten können. Hier kann ich nicht gewährleisten, dass derjenige, der diese Mail Adressen eingerichtet hat, mit liest.
Ich halte das für einen Eingriff in die Privatsphäre der schreibenden User, da sie im Glauben sind, nur an die angeschriebene Adresse zu schreiben.
Sehe ich das richtig? Ist das so erlaubt oder verboten?
Hallo zusammen,
ich habe eine persönliches Anschreiben per Post von der AfD bekommen, in dem sie mich vor ihren Karren spannen wollen. Es ist mir ein Rätsel, woher sie meinen Namen und meine Adresse haben, möchte nicht ansatzweise bei denen, wie auch immer, gelistet sein. Wie kann ich denen die Nutzung meiner persönlichen Daten untersagen und dagegen vorgehen, dass sich wieterhin unerlaubt der Daten von Privatpertsonen zu Nutze machen?
Vielen Dank für einen informativen Artikel zum Verstoß gegen den Datenschutz. Ich habe einige Waren im Online-Shop bestellt und diese wurden bei der Lieferfirma zugestellt, als ich abwesend war und das Paket wurde zu meinen Nachbarn gebracht. Da konnte meine Nachbarin meine persönlichen Daten auf dem Lieferschein sehen sowie die Rechnung für die gekauften Waren. Das hat mich sehr empört. Das finde ich eine grobe Datenschutzverletzung seitens der Lieferfirma.
Hallo, ich habe ein Problem mit einem Handwerksbetrieb in meinem Ort, der wollte mich mit seiner Rechnung übers Ohr hauen und ich weigerte mich seine Rechnung zu zahlen. Nach viel reden und Schriftverkehr ohne Einsicht hat er dann seinen Vertriebspartner angeschrieben und ohne meine Einwilligung meine kompletten Daten an diese Firma gesendet und die sollten sich mit einmischen.
Ich bin ohnehin schon sehr sauer auf diesen Betrieb und nun gibt dieser noch meine Daten ohne mich zu fragen weiter, ist das rechtens oder was kann ich da jetzt tun?
Danke für Ihre Hilfe!
Ich möchte eine kostenlose Wochenzeitschrift bzw Anzeigenblatt abbestellen, das ich nicht abonniert habe. Ich kenne das Dilemma mit den Briefkasten-Aufklebern (keine Werbung etc) Unterlassungserklärungen und Bundesgerichts-Urteilen und frage mich nun, ob man „die“ nicht irgendwie mit dem Datenschutzgesetz drankriegen kann. Denn unter einer Verlags- Telefonnummer muss man nun, obwohl man ja gar nichts mit dem Unternehmen und deren Produkte zu tun haben will, seinen Namen und Adresse angeben, um die Zeitung abzubestellen.Eigentlich will ich nicht, dass ich ja bei „denen“ irgendwo gespeichert werde – Was können Sie mir dazu sagen?
Hey,
ich war letztens beim Arzt und habe mich an der Anmeldung mit der „Schwester“ unterhalten.
Diese hat meine sehr sensible Diagnose 2-3 mal sooo laut durch die Praxis gebrüllt.
Eine Frau stand gefühlte 2cm hinter mir und starrte mich daraufhin an, genauso wie die Leute im Wartezimmer (das 1-2m von der Anmeldung entfernt ist)
Es war mir so peinlich
Was kann ich tun?
Das ist sogar eine Straftat, § 203 StGB. Allerdings wenn Sie niemandem aus dem Wartezimmer persönlich kennen, haben Sie keinen zeugen dafür, dass hier sensible Gesundheitsdaten den Patienten in der Praxis zugänglich gemacht wurden.
Ich würde den Arzt/die Ärztin eindringlich in Kenntnis setzen, dass das eine strafbare Handlung ist und im Wiederholungsfall Strafanzeige erstatten werde. Schadenersatzansprüche löst das auch noch aus. Der zivilrechtliche Weg. Ausserdem gibt es einen Unterlassungsanspruch, § 1004 BGB.
Tja, und einen anderen Arzt suchen..
Hallo Zusammen,
Ich war gestern im Autohaus und habe einen Termin für ein Reifenwechsel mit dem Serviceberater vor Ort vereinbart. Auf dem Weg nach Hause erhielte ich eine SMS von demjenigen, wie sympathisch er mich doch fand und das er gerne in Kontakt mit mir bleiben würde. Er hat sich also aus der Datenbank meine Nummer rausgesucht und mir mit seiner Privatnummer geschrieben, ohne meine Einwilligung.
Wie kann man in dem Fall vorgehen ?
Liebe Karin,
na immerhin hast Du ja auch von ihm jetzt private Daten (seine Handynummer + Du kennst seinen Arbeitgeber). Mir fallen spontan folgende Möglichkeiten ein:
a) zurück schreiben, dass es Dir missfällt, wenn Du ungefragt Sympathiebekundungen bekommst, verbunden mit der Bitte, das künftig zu unterlassen und den Kontakt ein für allemal einzustellen.
b) Zusätzlich kannst Du damit drohen, sonst zur Polizei zu gehen oder ihn bei seinem Arbeitgeber anzuschwärzen. Das wird vermutlich seine Sympathieanmutung hinreichend mindern.
c) Strafanzeige stellen. Die wird zwar eingestellt werden, zuvor hat er aber jede Menge Ärger, der Arsch! Und falls er sich trotzdem nochmal bei Dir meldet, dann sicher nicht mehr mit Liebesgesäusel. Antworten also gut dokumentieren und wieder anzeigen, usw.
d) Lächeln, Dich über den Flirtversuch freuen und einfach nicht antworten (Könnte sein, dass dann noch ein paar SMS nachkommen, die ignorierst Du aber beharrlich weiter, so wie Du das mit allem anderen Spam auch machst. Vielleicht freust Du Dich insgeheim trotzdem ein bisschen: Dieser Spam kommt von keinem SpamBot, sondern von einem echten Menschen, der Dir -einseitig- sein Herz auftut & sich dadurch verletzlich macht.)
e) eigene Ideen, vielleicht sogar konstruktivere / lebensfreundlichere als die obigen?