Das Wichtigste zur Telefonwerbung in Kürze
- Werbeanrufe sind in der Regel gestattet, wenn der Betroffene hierin eingewilligt hat.
- Mit Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können vom Betroffenen öffentlich zur Verfügung gestellte Telefonnummern ggf. auch ohne Einwilligung für das Telefonmarketing genutzt werden, wenn die berechtigten Interessen des Unternehmens überwiegen.
- Wichtige Datenschutzgrundsätze wie Zweckbindung, Datensparsamkeit, Widerrufs- und Auskunftsrecht müssen weiterhin gewahrt bleiben.
Unerlaubte Telefonwerbung bleibt verboten
Inhaltsverzeichnis
Auch dem Marketing sind in Sachen Datenschutz enge Grenzen gesteckt. Diese werden vor allem für deutsche Marketingunternehmen mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zwar etwas gelockert, vollständige Narrenfreiheit gilt aber auch dann nicht.
In Sachen telefonischer Kaltakquise (Cold Calls) können fortan die berechtigten Interessen der Werbetreibenden den allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegenübergestellt werden. Die berechtigten Interessen eines Unternehmens wiederum können im Einzelfall begründen, dass Werbeanrufe auch ohne die direkte Einwilligung des Betroffenen zulässig sind. Im Zweifel stellt die eindeutige, freiwillige und informierte Einwilligungserklärung des Angerufenen noch immer die größere Rechtssicherheit her.
Überwiegen die berechtigten Interessen des Unternehmens nicht und liegt auch keine Einwilligung des Betroffenen vor, kann es sich weiterhin um unerlaubte Werbeanrufe handeln, die verboten bleiben. Zu beachten ist dabei vor allem Folgendes:
- Quelle der Telefonnummern: Die für Cold Calls verwendeten Telefonnummern dürfen auch zukünftig in der Regel nur dann zu diesem Zweck genutzt werden, wenn diese a) vom Betroffenen ans Unternehmen mit entsprechender Zustimmung herausgegeben wurde oder b) mit dessen Wissen und Zustimmung öffentlich einsehbar ist und die berechtigten Interessen des Unternehmens die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen überwiegen.
- Möglichkeit zum Widerspruch: Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, unerwünschte Werbeanrufe durch einen Widerspruch abzulehnen. Ist dies geschehen, kann weitere Telefonwerbung einen Verstoß gegen den Datenschutz sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen.
- Auskunftsrecht: Dem Betroffenen müssen auf Antrag hin umfassende Auskünfte zu den zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt werden (Quelle, Infos zur Zweckbindung, Dritte, an die die Daten übertragen wurden u. a.).
- Datensparsamkeit: Es dürfen grundsätzlich nur solche personenbezogenen Daten verwendet werden, die der Erfüllung des jeweiligen Zwecks geeignet und notwendig sind. Je weniger Daten, desto besser.
- Rufnummernunterdrückung: Dem Betroffenen muss es möglich sein, den Anrufenden zu identifizieren. Aus diesem Grunde ist es in aller Regel unzulässig, für Werbeanrufe von der Rufnummernunterdrückung Gebrauch zu machen.
Wie können Sie unerwünschte und aggressive Telefonwerbung unterbinden?
Was bedeutet das für Verbraucher und was können sie tun bei lästigen Werbeanrufen? Werbung am Telefon ist wohl für die meisten Verbraucher lästig. In Sachen Verbraucherschutz hat sich diesbezüglich jedoch viel getan in den letzten Jahren. Sie können sich immer besser gegen unerwünschte Werbeanrufe schützen.
Im Folgenden einige Tipps, mit deren Hilfe Sie lästige Telefonwerbung stoppen können:
- Stellen Sie Ihre Telefonnummer nicht öffentlich zur Verfügung (etwa in Telefonbüchern).
- Geben Sie die Nummer zudem nicht zu freizügig an Dritte heraus und prüfen Sie vorab bei Abgabe einer Einwilligungserklärung, ob Sie ggf. auch in Werbeanrufe einwilligen würden.
- Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, um Telefonwerbung zu untersagen.
- Sie können einzelne Rufnummern, über die Telefonwerbung erfolgt, sperren (in der Regel über den Rooter oder den Telefonanbieter).
- Auch die Beschwerde gegen Werbeanrufe ist möglich. Sie können z. B. bei der Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung melden.
Meiner Meinung nach liegt ein Verstoß vor , wenn gewerbetreibende Unternehmen, wozu auch Umfragen zählen, ihrerseits zunächst den Angerufen auffordern Daten anzugeben, wozu auch die Meldung mit Namen zählt, während sie selbst sich mit einem Hallo und weiteren Erhebungen begnügen, selbst dann wenn eine Rufnummer des Anrufer vorgegaukelt wird, die sich bei Rückwärtssuche als unauffindbar herausstellt, da es sich evtl. um eine Nebenstelle handelt.
Folglich ist das anrufende Unternehmen, ohne deutliche eigene Vorstellung nicht identifizierbar und diejenigen, die für eine derartige schwammige Datenschutzverordnung Verantwortung tragen sind die eigentlichen Verursacher. entgegen Ihrer vorgegaukelten Passion.
Würde dann genuschelt werden, was besonders bei wässrig fließendem AOK-Deutsch professioneller Anrufer geschieht, dann ist fast sicher, dass der Enkeltrick Anwendung findet, zu dessen Schutz so ein Recht berechtigten Interesses wahrscheinlich in dieser Weise eingerichtet wurde.
den Angerufenen, sollte es heißen, pardon
Zusatz: angerufen hatte [Tel-Nr. von der Redaktion entfernt]. Die letzten 4 Stellen sind wahrscheinlich die Nebenstelle des eines Callcenters, verkürzt findet man verschiedene Hinweise auf Strom, Gas, (Vox) Kredit (Smava) zu denen die Details erkundet werden –
in meinem Falle lautete die Eingangsfrage: hatten Sie auch einen Stromausfall.
Nach Bestätigung erfolgte die Frage, bei welchem Stromanbieter sind Sie.
In so einem Fall lautete die richtige Antwort: das geht Sie nichts an, um einen Wechsel zu scheinbar günstigeren Konditionen zu verhindern, nachdem bereits mit ja der zum Stromausfall bestätigt wurde unvorsichtig war.
Weitere Recherche ergab, dass es bundesweit eine Stromausfallkarte gibt, wo man einen Ausfall vermerken darf, der dann diesen Unternehmen für cold calls nützt, die bei Privatpersonen nicht erlaubt sind ohne Einverständnis.
Ständig wurde ich von angeblichen Telefonanbietern kontaktiert. Das hat gar kein Ende mehr genommen. Sicher war ich mir jedoch nie wirklich, ob hinter diesen Anrufen nun wirklich mein Telefonanbieter steckt oder Betrüger, die nur an meine Daten gelangen wollen. Seit ein paar Monaten habe ich nun eine automatische Anruferkennung von tellows in meine Fritzbox integriert, die mir sehr gut hilft die Anrufe besser einzuordnen und gegebenenfalls auch direkt zu blockieren. Könnte eventuell ein Tipp sein, falls jemand auch stark durch derartige Anrufe belästigt wird.
Dürfen Bestandskunden mit unterdrückter Rufnummer kontaktiert werden?
Hi, mich würde interessieren ob ich über eine Dateschutzzusage im Netz, ist ja meine Nummer nicht hinterlegt, einen Werbeanruf erhalten kann bzw. darüber eine zustimmung zur Telefonwerbung geben kann. Ich hatte heute einen Anruf, woh ich angeblich darüber meine Zustimmung gegeben habe.
Danke und vG Jürgen
Die Werbung per Telefonanrufe ist eine Möglichkeit für Unternehmen, neue Kunden zu gewinnen. Ich finde es aber gut, dass man immer ein Recht auf Widerspruch hat. Danke für die Information über Telefonwerbung.
Mein Ehemann hat bei einem unbekannten Anrufer ein Paket mit Olivenöl und anderes bestellt. Der Anrufer war sehr aufdringlich und aggressiv. Ich habe weder Telefonnummer noch Anschrift. Die Waren werden auf Rechnung geliefert. Wie kann ich das rückgängig machen. Freundlichen Gruß.
Nicht annehmen, wenn die Sendung kommt. Ganz einfach 😉
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde heute bereits 2x von Unternehmen angerufen, die angeblich meine persönliche Daten für Werbe-Telefonanrufe für verschiedene Gesellschaften löschen wollen. Sie würden auch andere Verträge, z. B. Lotterien, für mich kündigen. Mit dem Anruf sollten auch die persönlichen Daten wiederholt werden, um sie dann konkret löschen zu können – und somit haben die verschiedenen Firmen gleich wieder die Daten! Die Gespräche werden aufgezeichnet – und evtl. somit weiter verkauft. Nach dem ersen Telefonat bekam ich einen „Kontrollanruf zur Sicherheit“ und dabei wurde mir bestätigt, dass ich zuvor angeblich eine Teilnahme an einem Los/Gesellschaft (? „Lebenslust“) gebucht hätte. Super! Da wollte ich meine Daten löschen lassen und dabei wurde mir wieder etwas verkauft.
Meine Bitte: Könnten Sie die Bevölkerung auf diese Masche aufmerksam machen, dass die Anrufe „zur Löschung von Kundendaten für Werbeanrufe“ genau das Gegenteil bewirkt: Es werden die Kundendaten erfragt und evtl. geht man gleich eine neue Verpflichtung damit ein. Wäre super, wenn Sie die Bevölkerung warnen könnten.
Vielen Dank und viel Erfolg wünscht Petra
Hallo und guten Tag,
wieder einmal wird man genervt von nicht erwünschter Werbung und dem Versuch doch schnellstens den Stromanbieter zu wechseln. Man will ja nur helfen …..
Angerufen vom Anschluß: [Telefonnummer entfernt] und das eben zum wiederholtem Male trotz ständigem Hinweis „Kein Interesse, kein Wechsel angedacht und bitte aus der Liste streichen“.
MfG
Ralf
Hier hilft nur der Notbehelf einfach auf das Angebot eingehen und bei Eintreffen des Vertrages auf Verweis des Fernabsatzgesetzes den Vertrag beim Anbieter kündigen und eine Datenauskunft einfordern. Darin muss der „Vertriebspartner“ genannt werden. Zusätzlich kann man dann entsprechend schnell Ruhe bekommen wenn man über einen Anwalt eine Abmahnung an den Stromanbieter sendet und Unterlassung fordert. Man kann, auch seinen Werbewiderspruch beim Verantwortlichen persönlich vortragen, nirgends im Gesetz steht das sowas nicht am Wochenende sein darf. Ein Werbewiderspruch ist formfrei, kann im Zweifel auch persönlich beim Verantwortlichen zugestellt werden. Da kann man dann den Chef der beteiligten Stadtwerke auch gleich passende Worte finden, wie man derartige Werbeaktionen findet…..